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(Noch-)Murauen Kalsdorf/Gössendorf; Mellach

Das Foto zeigt die Murauen von Kalsdorf/Gössendorf bis Richtung Süden (Mellach) mit Altarmresten südlich von Graz. Es sollen hier 2 Kraftwerke mit einem Regelarbeitsvermögen von zusammen 166 GWh ab Herbst errichtet werden. Dieses Projekt erfordert die Rodung von Auenwald sowie werden weitere Störungen in das dann verbliebene Auengebiet dadurch hineingebracht, in dem die Naherholungsfunktion weiter ausgebaut wird, sprich die Menschen verstärkt in die Auen und an die Mur gebracht werden sollen (Radwegenetz, Flußbaden). Die gewonnene Elektrizität von 166 GWh entspricht 0,2874 % des österreichischen Strombedarfs basierend auf Stromverbrauchsdaten von Statistik Austria 2006 (www.statistik.at/web_de/statistiken/energie_und_umwelt/energie/energiebilanzen/index.html-> „Gesamtenergiebilanz 1970 bis 2006 (Detailinformation)“ -> Excelworksheet „Elektrische Energie“ -> Zeile(line) 189). Der österreichische Stromverbrauchswachstum beträgt je nach Quellenangabe durchschnittlich 2-3% pro Jahr. Dennoch wird das Projekt im Sinne eines "öffentlichen überwiegenden Interesses" unter Anwendung von Artikel 4 Absatz 7 WRRL "Ausnahme vom Verschlechterungsverbot für eine nachhaltige Entwicklungstätigkeit des Menschen" genehmigt. Die Auen, die zerstört werden sind u. a. Hartholzauenwälder (FFH-RL Code 91F0) wie sie vom EUGH im offenen Case C-110/08 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:158:0008:0010:EN:PDF) vom März 2008 von Österreich noch zur Nachnominierung eingefordert werden. Dieser Lebensraumtyp wird also hier zerstört, während dem EUGH bzw. der EU-Kommission genau dieser Lebensraumtyp schon längst als weitere FFH-Gebiete hätte gemeldet werden müssen. Die Auen bei Kalsdorf/Gössendorf sind neben den Murauen an der Grenze zu Slowenien die letzten größerflächigeren Auen in der gesamten Steiermark und auch österreichweit betrachtet welche der flächenmäßig noch größten neben jener z.B. an der Donau oder dem March-Thaya-Auensystem. 69 Brutvogelarten kommen vor und in der UVE Erklärung wird das Gebiet für die Tiergruppen Fledermäuse und Amphibien als "überregional" eingestuft. Von den Fischen ist der EU-FFH-RL geschützte Huchen zu erwähnen, den es hier gibt. Erst im UVP-Verfahren - interessanterweise vorher nicht - wurde befunden, daß der Gewässerabschnitt zwischen Mellach/Wildon und Stadt Graz sich als "heavily modified waterbody" darstellt, wodurch augenblicklich nur noch das verminderte Qualitätsziel "gutes ökologisches Potential" zu gelten hat und Projekte sich damit grundsätzlich leichter argumentieren lassen. Die WRRL behandelt Auen nur indirekt insofern, als Auen eine große Bedeutung zur Erlangung des guten ökologischen Zustands haben, was im Detail im Horizontal Guidance Document "Wetlands" ausgeführt wird. Heute 2009, inmitten der Aktivitäten zur Umsetung der WRRL werden also welche der letzten Auenwälder der Steiermark für verschwindend geringe 0,2874% des österreichischen Strombedarfs zerstört oder weiter der Erschließung preis gegeben. Das ist "Nachhaltigkeit" im Sinne des Klimaschutzes unter Ausnutzung der erneuerbaren Energien.
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