Kommentare
DI(FH) Thomas Sonnleitner | 30. Jun 2009 | 18:33
Zum Thema Ausleitungen und Restwasserstrecken: Positiv ist, daß in der heutigen Zeit die Wasserwirtschaft dem Thema Restwasser und Kontinuumsunterbrechnungen Aufmerksamkeit schenkt. Positiv ist auch, daß es die WRRL gibt und damit die unausweichliche Pflicht besteht die ausradierten Ausleitungsstrecken wieder zu dem zu machen, was sie einmal waren - Lebensraum.
Negativ ist, daß beim Thema Mindestdurchflußmenge um jedes Milliliter gefeilscht wird, damit die Elektrizitätserzeugungseinbußen nicht zu viele KW-Betreiber verstimmen. Hierzu ist auf jeden Fall festzuhalten, die Fließgewässer sind öffentliches Gut, gehören also in der Regel uns allen und von vornherein hat niemand das alleinige Recht auf die Nutzung eines Fließgewässerabschnittes, selbst wenn die Nutzung unter Umständen eines von vielen öffentlichen Interessen darstellt ! Auch wenn es in der Vergangenheit keine Restwasservorschreibungen gab, weil das KW vielleicht schon 50 Jahre alt ist, so bleibt es trotzdem Faktum, daß auch ich als beliebiger österreichischer Staatsbüger im Jahre 2009 ein kleines anteilmäßiges Stück an den öffentlichen Gewässern sozusagen besitze ! Und damit hat die Öffentlichkeit ein Mitspracherecht, wenn es um die Klärung der Nutzung geht !