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Herzliche Gratulation den PreisträgerInnen des Fotowettbewerbs „Geheimtipp Wasser“
Mehr als 250 wunderschöne Wasserfotos zu geheimen Tipps wurden zwischen Juli und Oktober 2011 eingereicht. Wir gratulieren herzlichst den PreisträgerInnen, die von folgenden Jurymitgliedern ausgewählt wurden:
• Gisela Ofenböck (Lebensministerium)
• Anne Whiston Spirn (Fotografin und Professorin am MIT in Cambridge/US)
• Rita Newman (Fotografin)
• Peter Burgstaller (Fotograf)
• Jennifer Posch (Fotografin)
• Bettina Wanschura (PlanSinn GmbH)
Die Preise:
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Design Wasserkrug mit zwei Gläsern Lebensministerium |
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Eine Monats All-Inclusive-Card für 2 Personen für die Wiener Bäder |
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10 CD-Rom vom Spiel "Play Danube" Danube Day 2011 |
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2 Eintrittskarten für das Badeschiff am Donaukanal/Wien |
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Au-Erlebnis zu Lande und zu Wasser, Kanutour für 2 Personen im Nationalpark Donauauen |
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3 Eintrittskarten |
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Wachaurundfahrt für 2 Personen mit Brandner-Schiffahrt/Krems |
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20 Bildbände |
Fotos der TeilnehmerInnen:
Der Fotowettbewerb Geheimtipp Wasser wurde im Rahmen der Initiative „Aktiv für unser Wasser – Lebendige Flüsse, Saubere Seen“ im Auftrag des Lebensministeriums durchgeführt.
Einreichfrist
Endete am Freitag, den 30. September 2011
Mehr Informationen anzeigen
Was und wie wird eingereicht?
Upload auf www.wasseraktiv.at oder Zusendung an PlanSinn GmbH, Kennwort Geheimtipp Wasser, Wiedner Hauptstraße 54/12, 1040 Wien.
Einreichformate: Analoge Fotos
mit einer Mindestgröße von 10 x 15 cm oder digitale Fotos im JPG- oder
TIFF-Format mit mindestens 300 dpi Bildauflösung bei einer Mindestgröße von 10
x 15 cm.
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Termine
Laufzeit des Wettbewerbs: 1.
Juli – 30. September 2011
Verlautbarung der GewinnerInnen:
10. Oktober 2011
Zusendung der Preise: Oktober
2011
Mit der Einreichung ihres Beitrages nehmen alle TeilnehmerInnen sämtliche in dieser Ausschreibung enthaltenen Wettbewerbsbedingungen an. Die TeilnehmerInnen nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung der Jury in allen Fach‐ und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist und dass kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Wettbewerb besteht. Der Rechtsweg ist demnach ausgeschlossen.
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