Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan
1) Verbesserung der Gewässerstrukturen und dSeit 2010 wurden in Österreicher Abflussverhältnisse in Fließgewässern
• ca. 1.000 Wanderhindernisse an Gewässern beseitigt.
• in rund 200 Gewässerstrecken die Wassermengen soweit erhöht, dass sie wieder von Fischen passiert werden können.
• mit Umweltfördermitteln in der Höhe von 72 Mio. Euro Investitionen von über 211 Mio. Euro ausgelöst. Etwa zwei Drittel der Investitionen zur Herstellung der Durchgängigkeit wurden von privater Seite getätigt, etwa ein Drittel von Bund, Ländern und Gemeinden.
• über 250 gezielte Maßnahmen zur Verbesserungen der Gewässerstrukturen gesetzt und mit Mitteln der Umweltförderung in Höhe von 36 Mio. Euro gefördert. Die Investitionen von über 78 Mio. Euro wurden zu fast 70 % von Bund, Ländern und Gemeinden getragen. Für das Jahr 2015 stehen weitere 32 Mio. Euro zur Verfügung.
2) Reduktion von Stoffeinträgen in Oberflächengewässer
In den vergangenen 6 Jahren wurden
• die Reinigungsleistungen der Kläranlagen so weit verbessert, dass Stickstoff zu
80 % und Phosphor zu 90 % aus dem Abwasser entfernt werden kann.
• 6600 Projekte für Einzelkläranlagen in entlegeneren Regionen umgesetzt.
• insgesamt 2,4 Mrd. Euro in den Ausbau und die Erhaltung der kommunalen Abwasserentsorgung investiert.
3) Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource
Im „Aktionsprogramm Nitrat“ sind verpflichtende Maßnahmen enthalten, wie z. B. Verbotszeiträume für die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel oder die Festlegung von Düngeobergrenzen je Kulturart. Mit der Novelle des Aktionsprogramms im Jahr 2012 wurde der Gewässerschutz forciert – u. a. mit
• dem Verbot der Herbstdüngung auf Maisstroh,
• der Einführung von betriebsbezogenen Düngeaufzeichnungen,.
• deutlicheren Einschränkungen bei der Düngung auf schneebedeckten Böden.
Zum Schutz vor diffusen Einträgen von Pestiziden wurde die Anwendung der Wirkstoffe Terbuthylazin und Metazachlor in wasserrechtlichen Schongebieten eingeschränkt bzw. auch die Anwendung weiterer grundwassergefährdender Wirkstoffe regional reduziert.
4) Wasser schützen – Wasser nutzen. Der österreichische Wasserkatalog
Rund zwei Drittel der heimischen Stromproduktion werden durch Wasserkraft abgedeckt. Als erneuerbare Energiequelle liefert die Wasserkraft einen Beitrag zum Klimaschutz, hat jedoch oft auch negative Auswirkungen auf den ökologischen Zustand der Gewässer.
Gemeinsam mit den Ländern und unter Einbeziehung der maßgeblichen Stakeholder und NGOs wurden auf Basis des NGP Kriterien für die Bewertung von Wasserkraftprojekten bzw. Gewässerabschnitten hinsichtlich ihrer Eignung für die Wasserkraftnutzung festgelegt. Diese Kriterien berücksichtigen sowohl die Notwendigkeit zur Steigerung des Anteils an erneuerbarer Energie als auch den Schutz ökologisch wertvoller Gewässerstrecken. Neben der Interessenabwägung im Einzelfall können auf Basis der Kriterien auch konkrete Planungen der Länder durchgeführt werden. Derartige Planungen sind in der Steiermark, in Oberösterreich, in Niederösterreich und in Tirol in Vorbereitung.
Weitere Informationen zum 2. NGP >> Download Broschüre (Seite 10 ff)
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Ergebnisse der Befragung: 52%
Die Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, dass Bürgerinnen und Bürger an der Erstellung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans eingebunden werden, indem sie Rückmeldung geben können.
Zentrale Medien für die Information und Befragung der Bevölkerung sind:
• Die Website des Ministeriums für ein lebenswertes Österreich: Hier finden Sie sämtliche Informationen über den österreichischen Wassersektor und speziell zur Befragungen der Bevölkerung.
• Das Wasserinformationssystem Austria: Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan sowie zahlreiche Hintergrunddokumente und Kartendarstellungen.
• Die Website www.wasseraktiv.at: Hier finden Sie vielerlei Information zur Wasserrahmenrichtlinie und zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan sowie thematische Links.
Außerdem organisiert das Ministerium für ein lebenswertes Österreich Informationsveranstaltungen, die Bundesländer informieren in Regionalveranstaltungen über Wasserrahmenrichtlinie und NGP. Aktuelle Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf wasseraktiv.
Erholung an der Donau, Foto: BMLFUW
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Ergebnisse der Befragung: 74%
Nach wie vor weisen viele Fließgewässer Defizite bei den Abflussverhältnissen, bei der Durchgängigkeit und bei der Gewässerstruktur auf.
Daher wird in den kommenden Planungsperioden ein Schwerpunkt auf die Verbesserung dieser Situation gelegt. Verstärkt sollen auch chemische Stoffeinträge in Oberflächengewässer weiter reduziert werden, speziell in ackerbaulich intensiv bewirtschafteten Regionen Österreichs. Im Grundwasser sollen weiterhin die Einträge von Nitrat und Pestiziden verringert werden. Konkret heißt das:
1. Bis zu 1.000 Querbauwerke sollen wieder durchgängig gemacht werden
2. Ausreichender Basisabfluss in Restwasserstrecken .
3. Noch mehr und besserer Lebensraum durch Renaturierung
4. Konkrete Lösungsansätze zur Schwallproblematik in größeren Flüssen
5. Reduktion von chemischen Einträgen durchchemikalienrechtlichen Beschränkungen und Emissionsvermeidung bzw. -verringerung
6. Weitere Investitionen für den Ausbau der Abwasserentsorgung
7. Zum Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource: Ausweisung von Schutz- und Schongebieten sowie die Erstellung von Regionalprogrammen, regionale Einschränkungen für bestimmte Wirkstoffe sehr effektiv.
8. Reduktion der Nitratbelastungen durch Weiterentwicklung fachlicher Empfehlungen (z.B. Richtlinie für sachgerechte Düngung), die Düngung gemäß tatsächlichem Stickstoffbedarf sowie weitergehende Einschränkungen und Verzicht der Düngung im Herbst.
9. extensive Bewirtschaftungsformen, die Stilllegung besonders auswaschungsgefährdeter Ackerböden, die weitgehende Vermeidung von Schwarzbrachen durch Begrünungsmaßnahmen auf Ackerflächen sowie ein ausreichendes Fassungsvermögen der Düngerwirtschaftslagerstätten von besonderer Bedeutung.
10. Schulungs- und Beratungsmaßnahmen für umfassende Düngeplanungen und -bilanzierungen
Ausschnitt der Österreichkarte: Bis 2021 geplante Maßnahmen zu Kontinuums-Unterbrechungen (Querelemente und Längselemente)
Weitere Informationen zum 2. NGP >> Download Broschüre (Seite 18 ff)
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Ergebnisse der Befragung: 58%
Wasser ist lebenswichtig für Menschen, Tiere und Pflanzen und muss besonders geschützt werden. Alle europäischen Staaten haben sich im Jahr 2.000 mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zum Schutz der Gewässer und zu Verbesserungsmaßnahmen verpflichtet. Die Gestalt und Wasserqualität von Flüssen sowie die chemische Qualität und Menge des Grundwassers sollen einem guten Zustand entsprechen.
Darüberhinaus fordert die WRRL auch die Verbesserung der Gewässerlebensräume und damit eine ganzheitliche Betrachtung der Gewässer. Das soll sicherstellen, dass unsere Gewässer ökologisch funktionsfähige Lebensräume für Tiere und Pflanzen sein können und gleichzeitig unterschiedliche Nutzungsansprüche der Menschen erfüllen. Ein bereits erreichter sehr guter oder guter Zustand ist zu erhalten.
Österreich hat bereits in den letzten Jahrzehnten erfolgreich in die Verbesserung der Qualität der Flüsse, Seen und des Grundwassers investiert. Durch die Wasserrahmenrichtlinie werden diese Bemühungen noch gestärkt. Sie bedeutet einen weiteren Ansporn, unsere Wasserschätze noch umfassender zu schützen.
Ausschnitt der Österreichkarte: Ökologischer (Gesamt)Zustand der Flüsse und Seen in Österreich (Stand 2014).
Weitere Informationen zum 2. NGP >> Download Broschüre (Seite 15 ff)
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Ergebnisse der Befragung: 88%
Das grundlegende Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist die Erreichung eines „guten ökologischen und guten chemischen Zustand“ in allen europäischen Flüssen und Seen. Dieser gute Zustand soll sicherstellen, dass unsere Gewässer ökologisch funktionsfähige Lebensräume für Tiere und Pflanzen sind und gleichzeitig unterschiedliche Nutzungsansprüche der Menschen erfüllen können.
Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es, einen guten chemischen und guten mengenmäßigen Zustand des Grundwassers zu erreichen. Dafür dürfen Schwellenwerte für bestimmte chemische Stoffe nicht überschritten werden und es muss zumindest ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und -neubildung herrschen. Alle 136 untersuchten Grundwasserkörper sind in einem guten mengenmäßigen Zustand. Kleinräumig könnten sich unter Umständen im Hinblick auf den Klimawandel Engpässe in Gebieten mit ungünstigem Wasserdargebot ergeben.
Wasserglas, Foto: Rita Newman
Weitere Informationen zum 2. NGP >> Download Broschüre (Seite 15 ff)
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Ergebnisse der Befragung: 85%
Die Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, dass Bürgerinnen und Bürger an der Erstellung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans eingebunden werden, indem sie Rückmeldung geben können.
Zentrale Medien für die Information und Befragung der Bevölkerung sind:
• Die Website des Ministeriums für ein lebenswertes Österreich: Hier finden Sie sämtliche Informationen über den österreichischen Wassersektor.
• Das Wasserinformationssystem Austria: Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan sowie zahlreiche Hintergrunddokumente und Kartendarstellungen.
• Die Website www.wasseraktiv.at: Hier finden Sie vielerlei Information zur Wasserrahmenrichtlinie und zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan sowie thematische Links.
Außerdem organisiert das Ministerium für ein lebenswertes Österreich Informationsveranstaltungen, die Bundesländer informieren in Regionalveranstaltungen über Wasserrahmenrichtlinie und NGP. Aktuelle Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf wasseraktiv.
Erholung an der Donau, Foto: BMLFUW
Antworten in %: 0% = Nicht wichtig, 100% = Sehr wichtig
Ergebnisse der Befragung: 74%
Bis 21. Juli 2015 können Sie zum Entwurf des 1. Nationalen Hochwasserrisikomanagementplans eine offizielle Stellungnahme schriftlich abgeben.
Mail an: hochwasserrichtlinie@bmlfuw.gv.at
Post an:
Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Kennwort: Hochwasserrichtlinie
Stubenring 1
1010 Wien