HOCHWASSER-RICHTLINIE

ENTWURF DES 1. HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTPLANS

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass trotz aller Schutzanstrengungen immer ein Restrisiko bestehen bleibt. Zwar sind die Schutzbauten ...

ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG

Bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne müssen interessierte Stellen aktiv einbezogen werden (Art. 10 § 55 m Abs ...
Skip to content