HOCHWASSER-RICHTLINIE
ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG
Bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne müssen interessierte Stellen aktiv einbezogen werden (Art. 10 § 55 m Abs. 1b WRG). Da auch in den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplänen (NGP) die Beteiligung dieser Gruppen gefordert ist, soll das Vorgehen koordiniert erfolgen.
Da es in Österreich bereits bewährte Instrumente der Öffentlichkeitsbeteiligung gibt, sollen diese genutzt werden, wie zum Beispiel der „Runde Tisch Wasser“. Dieser besteht seit 2005 mit VertreterInnen von bundesweit tätigen Organisationen und Verbänden aus den Bereichen Wirtschaft, Landwirtschaft, Städte und Gemeinden, Fischerei, Umweltorganisationen, Wasserversorgung oder Gewässerschutz. Ziel ist der Austausch zu Entwicklungen in der nationalen Wasserwirtschaft.
Auf wasseraktiv.at wurde eine Umfrage gestartet. Die Fragen und Antworten sind unter folgendem Link zu sehen >>
Die Öffentlichkeit konnte zwischen 21. Jänner und 21. Juli 2015 zum Entwurf der Hochwasserrisikomanagementpläne in schriftlicher Form bei u.a. Adresse Stellung nehmen. Die Ergebnisse der Stellungnahme finden Sie hier >>
Postanschrift:
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
Kennwort: Hochwasserrichtlinie
Stubenring 1
1010 Wien