HOCHWASSER-RICHTLINIE
ENTWURF DES 1. HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTPLANS
Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass trotz aller Schutzanstrengungen immer ein Restrisiko bestehen bleibt. Zwar sind die Schutzbauten nach den österreichischen Richtlinien auf ein 100-jährliches Ereignis ausgelegt, eine Überlastung durch noch größere Hochwasser oder ein Versagen der Schutzbauten kann aber dennoch nie ausgeschlossen werden.
Deshalb muss – auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse – eine Strategie für das Hoch- wasserrisikomanagement mit angemessenen Zielen und umsetzbaren Maßnahmen erarbeitet werden. Die Zukunftsaufgaben liegen – so hat die Analyse der jüngsten Hochwasserkatastrophen ergeben – in der Umsetzung eines integralen Hochwasserrisikomanagements unter Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure und der Betroffenen selbst.
Der Hochwasserrisikomanagementplan gemäß Wasserrechtsgesetz (§ 55l WRG) ist ein strategisches Planungsinstrument mit dem hochwasserbedingte nachteilige Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten verringert werden sollen. Sie sind für die einzelnen Flussgebietseinheiten auf Basis von Hochwassergefahren- und -risikokarten für alle Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko zu erstellen.
Broschüre 1. Nationaler Hochwasserrisikomanagementplan – Sicher leben mit der Natur