HOCHWASSER-RICHTLINIE
ZEITPLAN
Der Hochwasserrisikomanagementplan stellt ein strategisches Planungsinstrument dar. Ziel ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen.
Es gelten folgende Definitionen: Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überflutung von Land, das normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist, insbesondere durch Ströme, Flüsse, Bäche und Seen. Davon ausgenommen sind Überflutungen aus Abwassersystemen. Hochwasserrisiko ist die Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses und der hochwasserbedingten potenziellen nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeit.
Laufend |
Fachliche, konzeptionelle und methodische Arbeiten im Rahmen des Bund-Länder-Arbeitskreises Hochwasserrichtlinie und der Unterarbeitsgruppen inkl. Bearbeitung von Pilotprojekten |
22.12.2013 |
Vorgezogener Bundesentwurf Hochwasserrisikomanagementplan |
22.12.2013 |
Veröffentlichung Gefahren- und Risikokarten |
22.3.2014 |
Meldung Gefahren- und Risikokarten an Brüssel |
22.09.2014 |
Rückmeldung durch die Länder zum Hochwasserrisikomanagementplan |
ab 22.12.214 |
6 Monate Möglichkeit zur Stellungnahme durch die Öffentlichkeit |
22.12.2015 |
Veröffentlichung Hochwasserrisikomanagementpläne durch Bund |
22.03.2016 |
Meldung Hochwasserrisikomanagementpläne an Brüssel |
22.12.2021 |
Überprüfung und erforderlichenfalls Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne unter besonderer Berücksichtigung der voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels |
danach alle sechs Jahre |
Überprüfung und erforderlichenfalls Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne |