Hochwasserrisikomanagementplan
Die VerfasserInnen der einzelnen Planungsschritte im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie legen besonderen Wert auf die verständliche Darstellung der Inhalte sowie auf die grafische Vermittlung durch geeignete Kartenwerke.
Liegt Ihr Grundstück oder Ihre Gemeinde in einem Hochwasser-Risikogebiet? Wenn ja, machen Sie sich ein Bild von den geplanten Maßnahmen und teilen Sie uns Ihre Sichtweise mit.
Die Gefahren- und Risikokarten für die Hochwasserrisikogebiete sind im „Wasserinformationssystem Austria“ (WISA) als Web-Gis-Anwendung verfügbar und stehen als pdf-Dateien zum Download bereit.
Beispiel einer Risikokarte; hier für ein Ereignis mit 300-jährlicher Wiederkehrwahrscheinlichkeit.
Antworten in %: 0% = Nicht verständlich, 100% = Sehr verständlich
Ergebnisse der Befragung: 63%
Hochwasser
Hochwasser wird definiert als zeitlich beschränkte Überflutung von Land, das normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist, insbesondere durch Ströme, Flüsse, Bäche und Seen.
Zum Risiko wird ein Hochwasser erst dann, wenn es z.B. Menschen, Siedlungen oder Verkehrswege, betrifft. Das Risiko ist umso größer je häufiger das Hochwasser eintritt und je größer die dadurch bedingten möglichen nachteiligen Folgen (Schäden) sind.
Die Ereignisse 2002 in Österreich und eine Vielzahl weiterer Hochwasserkatastrophen in Europa mit Todesopfern und Milliardenschäden führten zur EU-Hochwasserrichtlinie 2007. Sie fordert ein vorausblickendes Risikomanagement für hochwassergefährdete Gebiete.
Restrisiko
Allerdings gibt es keinen absoluten Schutz vor Hochwasser. Zwar werden Schutzmaßnahmen für Siedlungsgebiete generell auf ein „hundertjährliches Hochwasserereignis“ (HQ100) ausgelegt, dennoch muss auch hier mit Überflutungen gerechnet werden, z.B. im Überlastfall, wenn größere Hochwasser als HQ100 auftreten, oder im Versagensfall, wenn z.B. ein Damm bricht. Ein Restrisiko bleibt also immer bestehen.
Hochwasser in Dürnkrut 2006, Foto: Bernhard Kern
Antworten in %: 0% = Nein, 100% = Ja
Ergebnisse der Befragung: 90%
Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes sind vielfältige Maßnahmen möglich. Der erste Maßnahmenkatalog (siehe Seite 14ff) umfasst neben den klassischen baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen vor allem nicht-bauliche Maßnahmen, die den Zielen des Hochwasserrisikomanagements dienen wie z.B. Hochwasservorhersage- und Frühwarnsysteme, Verbesserung des Wasserrückhaltes, Flächensicherung und nachhaltige Flächennutzungsmethoden, risikoangepasste Flächenwidmung etc.
Insgesamt enthält der Katalog 22 Maßnahmen(typen) aus den Handlungsfeldern Vorsorge, Schutz, Bewusstsein, Vorbereitung und Nachsorge.
Die Eigenvorsorge ist in der Zusammenschau mit den staatlich gesetzten Maßnahmen zu sehen. Diese können oder sollen auf keinen Fall ersetzt werden, jedoch soll immer wieder darauf hingewiesen werden, dass Eigenvorsorge ein wichtiger Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements ist.
Die aktuellen roten und gelben Gefahrenzonen sind in den örtlichen Flächenwidmungsplan integriert. Derartige Karten dienen auch der Hochwasservorsorge und sind eine wichtige Grundlage für Hochwasserschutzprojekte, Bewirtschaftungsempfehlungen und schließlich auch für Katastrophenschutz und Eigenvorsorge.
Weitere Informationen >> Download Broschüre (Seite 15)
Antworten in %: 0% = Nicht hoch, 100% = Sehr hoch
Ergebnisse der Befragung: 71%
Die Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie wird von verschiedenen Stellen der öffentlichen Verwaltung durchgeführt.
• Koordination: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW)
• Planungen an Wildbächen: Abstimmung mit dem Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung und seinen sieben Ländersektionen.
• Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) unterstützt als Bundeswasserstraßenverwaltung die Planungen an Donau, March und Thaya.
• Auf Landesebene koordinieren die Ämter der Landesregierungen der neun Bundesländer (wasserwirtschaftliche Planung, Wasserrecht, Schutzwasserwirtschaft) die Planungen.
• Im Sinne des integralen Hochwasserrisikomanagements werden insbesondere auch die Bereiche Raumplanung, Bauordnung, Baurecht und Katastrophenschutz auf Landesebene eingebunden.
• Dazu wurde ein Bund-Länder-Arbeitskreis eingerichtet, der auch die fachlichen Grundlagen des Hochwasserrisikomanagementplanes erarbeitet und abgestimmt hat.
Zentrale Medien für die Information und Befragung der Bevölkerung sind:
• Die Website des Ministeriums für ein lebenswertes Österreich: Hier finden Sie sämtliche Informationen über den österreichischen Wassersektor und speziell zur Befragungen der Bevölkerung.
• Das Wasserinformationssystem Austria: Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Hochwassermanagement sowie zahlreiche Hintergrunddokumente und Kartendarstellungen.
• Die Website wasseraktiv: Hier finden Sie vielerlei Information zur Hochwasserrichtlinie sowie thematische Links.
Mitreden! Foto: Revital
Weitere Informationen >> Download Broschüre (Seite 22)
Antworten in %: 0% = Nicht wichtig, 100% = Sehr wichtig
Ergebnisse der Befragung: 65%
Bis 21. Juli 2015 können Sie zum Entwurf des 1. Nationalen Hochwasserrisikomanagementplans eine offizielle Stellungnahme schriftlich abgeben.
Mail an: hochwasserrichtlinie@bmlfuw.gv.at
Post an:
Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Kennwort: Hochwasserrichtlinie
Stubenring 1
1010 Wien