Mitte Juni ging die Novelle des Wasserrechtsgesetzes (WRG) in Begutachtung, mit der die Hochwasserrichtlinie der Europäischen Union in Österreich umgesetzt wird. Weiters werden mit dieser Novelle auch notwendige gesetzliche Bestimmungen zur Umsetzung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans geschaffen.
„Mit der Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie werden die schon bisher angewendeten Planungsinstrumente für den Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren in einen einheitlichen Planungsprozess gebracht und im Abstand von 6 Jahren aktualisiert. Somit können wir einen noch besseren und umfassenderen Schutz der Bevölkerung gewährleisten und den Schutz vor Naturgefahren auf sich ändernde Rahmenbedingungen anpassen“, so Umweltminister Niki Berlakovich.
Neu ist die Einführung von einheitlichen Gefahrenzonenplanungen im Wasserrechtsgesetz. Flächen, die für den Hochwasserrückhalt notwendig sind, werden gesichert. Anhand von einheitlichen Kriterien sollen hinkünftig gefährliche Zonen EU-weit klarer ausgewiesen werden.
Planungsetappen bis Ende 2011
- vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos für alle österreichischen Gewässer und
- Bestimmung von Gebieten, die besonders durch Hochwasser gefährdet sind.
Planungsetappen bis Ende 2013
- Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für diese Gebiete
Planungsetappen bis Ende 2015
- Hochwasserrisikomanagementpläne mit konkreten Maßnahmen – wie Gefahrenzonenplanungen
- Veröffentlichung der Ergebnisse der einzelnen Planungsschritte
- Möglichkeit der Stellungnahme der Bevölkerung zu den einzelnen Bereichen
„Anhand dieser Pläne können sich in Zukunft Gemeinden, Länder und insbesondere auch jeder und jede Einzelne von uns besser über die mögliche Gefährdung eines Gebietes durch Hochwasser informieren und wir können die Bevölkerung umfassend über den Schutz vor Naturgefahren informieren und das Bewusstsein für die Eigenvorsorge vor Naturgefahren verbessern,“ so Berlakovich.
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