TATENBANK
FINANZIERUNG UND GEBÜHRENPOLITIK
Beim Erhalt von Leitungssystemen spielt die Finanzierung und eine langfristige und nachhaltige Gebührenpolitik eine wichtige Rolle. Kostenschätzungen für geplante Reinvestitionen und ein darauf abgestimmter Finanzierungsplan sind integraler Bestandteil des Reinvestitionsplans. Wer seine Investitionen und Kosten langfristig plant und errechnet, kann auf dieser Basis auch eine kostendeckende Gebührengestaltung schon für Jahre im Voraus fixieren. So werden plötzliche Gebührensprünge und tagespolitische Debatten auf kommunaler Ebene vermieden.
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
Die ab 1. Jänner 2016 in Kraft getretenen neuen Förderungsrichtlinien des Bundes für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft sehen vor, dass jeder Förderungswerber eine Kosten- und Leistungsrechnung gemäß den Vorgaben des ÖWAV oder der ÖVGW führt.
Mit einer Kosten- und Leistungsrechnung können Betreiber einer Wasserver- bzw. Abwasserentsorgungsanlage übersichtlich darstellen, welche Kosten wo anfallen. Sie dient außerdem als verlässliche Grundlage für die Gestaltung des Gebührenhaushalts.
Bei der KLR erfolgt eine Gliederung der Kosten in Kostenstellen (z.B. Leitungen, sonstige Anlagenteile, Verwaltung und Schuldendienst) und Kostenarten (Betriebskosten und Kapitalkosten). Mit Hilfe eines Kennzahlensystems können Kosten über mehrere Jahre miteinander verglichen werden.
Die Gesamtkosten werden der Gesamtsumme der Leistungen (laufende und einmalige Einnahmen und Förderungen) gegenübergestellt. So kann festgestellt werden, ob eine Kostendeckung vorliegt.
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