Abwässer von Verkehrsflächen können mit Substanzen verunreinigt sein, die in der „EU-Wasserrahmenrichtlinie“ bzw. in den „Qualitätszielverordnungen Chemie Oberflächenwasser bzw. Chemie Grundwasser“ geregelt sind. Aus diesem Grund kann ein Reinigungsbedarf bei diesen Abwässern entstehen. Eine mögliche Maßnahme ist die Reinigung der Wässer vor Versickerung oder Ableitung über eine bewachsene Bodenzone. Da dies aber nicht in jedem Fall, sei es aus Platzgründen oder mangels geeignetem Bodenmaterial, möglich ist, sollen in Zukunft auch Anlagen mit technischem Filtermaterial zugelassen werden.
Termin: 28.11.2012 09:30 bis 29.11.2012 16:30
Eintritt: 490 €, Mitglieder: 290 €
Anmeldeinformationen: Anmeldefrist: 19. November 2012
Veranstalter: Gesellschaft für Wasser- und Abfallwirtschaft GmbH (eine Tochtergesellschaft des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes)