04. JUNI 2014
Linz, Redoutensäle
 

Im Rahmen der Seminarveranstaltung soll ein umfassender Einblick gewährt werden, welchen Beitrag Wasserkraftanlagen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an einem bestimmten Gewässer erbringen können und welche innerbetrieblichen Maßnahmen ein Kraftwerksbetreiber üblicherweise vorsieht, um einen sicheren Betrieb seiner Anlage zu gewährleisten. Weiters sollen die wesentlichsten Instrumentarien der Wasserrechtsbehörde zur Erfüllung deren Aufsichtspflichten gegenüber dem Betreiber und korrespondierend dazu die jeweiligen Betreiberverantwortlichkeiten nach dem Wasserrechtsgesetz dargestellt werden.

Der Schwerpunkt des Seminars soll insbesondere in der Aufarbeitung der zivil- und strafrechtlichen Folgen des richtigen oder falschen Umgangs eines Wasserkraftanlagenbetreibers mit einem Hochwasserereignis liegen. In diesem Zusammenhang soll der Frage nachgegangen werden, ob es bei Naturkatastrophen überhaupt einen „Schuldigen“ geben kann und inwieweit eine allfällige Schadenersatzpflicht bei Hochwässern aufgrund von höherer Gewalt ausgeschlossen werden kann. Aus dem Blickwinkel des Strafrechts soll schließlich erläutert werden, wie mit Personen- und Sachschäden durch Hochwasserereignisse umzugehen ist, ob ein Hochwasserereignis einen Umweltschaden iSd Umweltstrafrechts darstellen kann, sowie ob und inwieweit eine Verantwortung der mit der Wasserkraftanlage befassten Behörden wegen mangelhafter Bewilligung bzw. Kontrolle der Anlage bestehen kann. Den TeilnehmerInnen an dem Seminar wird dabei ein umfassender
Überblick über das Themengebiet Wasserkraft und Hochwasserschutz beginnend bei den technischen Möglichkeiten bis hin zu den im Schadensfall auftretenden Fragestellungen aus haftungsrechtlicher Sicht geboten.

Zielgruppe: Behörden, Gemeinden, Hochwasserschutzverbände, PlanerInnen, Wasserkraftwirtschaft, Universitäten, NGOs, BürgerInnen, Anlagenbetreiber

Programm >>

Ort: Linz, Promenade 39, Redoutensäle

Termin: 4. Juni 2014

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