10. SEP. 2014 – 11. AUG. 2014
Linz
 

Ganz entscheidendes Element des Rechtsstaates ist ein effektiver Rechtsschutz im Sinne durchsetzbarer subjektiver Rechte der Betroffenen. Das gilt auch und besonders für Umweltverfahren, in denen nach manchen noch immer zu wenig, nach manchen bereits zu viel Rechtsschutz besteht. Neue Entwicklungen im EU-Umweltrecht, wie Grundrechtecharta, vollständige Umsetzung der UVP-RL und besonders der Aarhus-Konvention stellen Österreich vor neue Herausforderungen. Mit erfasst ist etwa der einstweilige Rechtsschutz. An diesem Rechtsrahmen ist nun ebenfalls die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit zu messen, erste Erfahrungen sind zu diskutieren.

In Workshops wird einerseits in der Praxis anstehenden Fragen des Lärmschutzes bei Schiene und
Straße, andererseits dem neuen (alten?) Umweltproblem der Lichtverschmutzung (zu viel künstliches Licht?) nachgegangen. Wie immer bildet das neueste Umweltrecht des letzten Jahres (Update in allen Rechtsbereichen, besonders auch im Wasser- und Abfallrecht) den zweiten Schwerpunkt der 19. Österreichischen Umweltrechtstage.

Termin: 10. und 11. Sept.

Ort: Johannes Kepler Universität Linz

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