Die Genehmigung von Projekten – egal ob es sich dabei um Betriebsanlagen, Industrie-, Energie oder Infrastrukurvorhaben handelt – bedarf anlagenrechtlicher Genehmigungen. Die Qualität der dabei heranzuziehenden Rechtsvorschriften sowie des damit befassten Vollzugs ist entscheidend dafür, dass Investitionen schnell, gleichzeitig aber auch rechtssicher – und damit unter ausreichender Berücksichtigung der Interessen von Mensch und Umwelt – umgesetzt werden können. Angesichts der Zersplitterung des österreichischen „Anlagenrechts“ in eine Vielzahl an Bundesund Landesgesetzen besteht dringender Reformbedarf. Das vorliegende Seminar hat als „Generalthema“ das einheitliche Anlagenrecht gewählt, gibt einen Überblick über die höchstgerichtliche Judikatur und setzt sich mit aktuellen Fragestellungen der anlagenrechtlichen Praxis auseinander.
Zielgruppe:
VertreterInnen von Kommunen, Verbänden, private Entsorgungswirtschaft, abfallrechtliche
GeschäftsführerInnen, PlanerInnen, BehördenvertreterInnen, RechtsanwältInnen, RichterInnen,
Industrie, Energiewirtschaft, LieferantInnen
Termin: 11. Feb. 2014, 10-17 Uhr
Ort: Bundesamtsgebäude Wien, Radetzkystrasse 2, 1030 Wien