„Wenn es anders nicht mehr geht“
Infrastrukturprojekte – von der Gemeindestraße bis zur 380 kV-Leitung, von der Pipeline bis zur Autobahnanschlussstelle – werden von den Betroffenen immer öfter kritisch hinterfragt und sind Gegenstand intensiver öffentlicher Kontroversen. Für Wasserbauvorhaben – seien es Kraftwerke, seien es Schutzbauten – gilt nichts anderes. Der Anteil der GrundeigentümerInnen, die nicht bereit sind, die benötigten Flächen zur Verfügung zu stellen, nimmt in diesem Umfeld zu. Gleichzeitig fühlen sich die ProjektbetreiberInnen zum Handeln gezwungen: Der Erneuerungsbedarf jahrzehntealter Infrastrukturen ist evident; neue Anforderungen kommen nicht zuletzt im Zeichen der Energiewende hinzu.
Enteignungsverfahren sind daher längst nicht mehr bloß die in juristischen Lehrbüchern vorkommende „ultima ratio“. Wann kann, wann muss die Enteignung beantragt werden? Welche Abwehrmöglichkeiten haben die GrundeigentümerInnen? Welcher Zeitaufwand und welche Kosten sind auf beiden Seiten zu veranschlagen? Für welche Nachteile ist eine Entschädigung zu leisten, für welche nicht? Wie erlangt man Rechtssicherheit?
Zielgruppe: MitarbeiterInnen von Energie- und Infrastrukturunternehmen, VertreterInnen von Gebietskörperschaften und Behörden, VerwaltungsrichterInnen, Sachverständige in Gerichts- und Verwaltungsverfahren, UnternehmerInnen, Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, ZiviltechnikerInnen und Technische Büros, betroffene GrundeigentümerInnen, NGOs, Bürgerinitiativen etc.
Ort: Bundesamtsgebäude, Festsaal, Radetzkystrasse 2, 1030 Wien
Termin: 25. März 2015, 9:30 – 17:00 Uhr