Nutzwasser ist Wasser für den menschlichen Gebrauch, das nicht aus der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage geliefert wird bzw. dessen Eignung als Trinkwasser nicht nachgewiesen ist. Ausgenommen in der Industrie und im Gewerbe, wo die Verwendung von qualitativ hochwertigem Trinkwasser aus zentralen Wasserversorgungsanlagen in größeren Mengen allein aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen werden kann, werden Dualsysteme in der öffentlichen Wasserversorgung nicht durchsetzbar sein. Der Nutzwassereinsatz wird in Haushalt in erster Linie für WC-Spülung, Gartenbewässerung, Waschen von Kraftfahrzeugen propagiert. Nur in diesen Bereichen ist der Einsatz von Nutzwasser aus hygienischen Gründen möglich.
Nutzwasseranlagen senken nicht den Wasserverbrauch, sondern bedeuten eine Substitution (ein Ersetzen) des Trinkwassers durch Nutzwasser. Eine Entlastung des öffentlichen Trinkwassersystems durch Nutzwassersysteme im Haushalt ist gerade in Spitzenverbrauchszeiten nicht gegeben, da in längeren Trockenperioden die mit Nutzwasser versorgten Anlagen mit Trinkwasser der öffentlichen Anlage gespeist werden müssen. Das Nutzwassersystem muss vom Trinkwassersystem vollkommen getrennt sein. Auslaufhähne aus Nutzwassersystemen sind gegen die irrtümliche Entnahme als Trinkwasser zu sichern. Um bei Störfällen eine rasche Lokalisierung der Schadensursache sicherzustellen, besteht für Nutzwassersysteme im Haushalt betreffs Errichtung sowohl an das Wasserversorgungsunternehmen als auch an die zuständige Sanitätsbehörde eine Meldepflicht.
Quelle: www.wasserwerk.at

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