An das Trinkwasser werden weltweit bestimmte Anforderungen gestellt, die vom Wasserversorgungsunternehmen einzuhalten sind: zum Beispiel gemäß den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), in der EU nach den Richtlinien der EU und der nationalen Gesetzgebung, in Österreich gemäß Trinkwasserverordnung und Lebensmittelgesetz. Eine einwandfreie Wassergüte gilt in Österreich nur dann als gewährleistet, wenn Überprüfungen des Trinkwassers nach den Erfordernissen des Lebensmittelgesetzes durchgeführt werden. Diese bestehen aus dem Lokalaugenschein und der Wasseruntersuchung.
Die Anforderungen an die Güte des Trinkwassers sind im Codexkapitel B1 „Trinkwasser“ des österreichischen Lebensmittelbuchs in Form von Richtzahlen (RZ) und Zulässigen Höchstkonzentrationen (ZHK) sowie in der Trinkwasserverordnung (TWV) in Form der Parameter und „Parameterwerte“ enthalten. „Indikatorparameter“ (Parameter mit Indikatorfunktion) sind für die einzelnen Inhaltsstoffe festgelegt. Grundsätzlich soll Trinkwasser frei von tierischen und pflanzlichen Organismen sein. Wegen der Verunreinigungsgefahren muss aber die Beschaffenheit des Trinkwassers ständig geprüft werden.

Quelle: www.wasserwerk.at

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