Weil Hochwasser als Naturereignis nicht verhinderbar ist und in den vergangenen zehn Jahren die
größten Schäden in Europa verursacht hat und Hochwasser auch keine Grenzen
kennt, hat das Europäische Parlament 2007 mit der Verabschiedung der
„Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (Hochwasserrichtlinie)
erstmals den Versuch unternommen, Strategien und Maßnahmen auf
Einzugsgebietsebene grenzüberschreitend zu entwickeln und abgestimmt
umzusetzen. Ziel der Richtlinie ist es, Hochwasser und dessen negative
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie auf Umwelt, Infrastrukturen
und Eigentum zu vermeiden und zu begrenzen. In der Richtlinie werden die
Mitgliedstaaten aufgefordert, die am stärksten gefährdeten Gebiete zu ermitteln
und für diese Gebiete Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie Pläne für das
Hochwasserrisikomanagement zu erstellen.
In Österreich wurde ein Facharbeitskreis gebildet, um die
Hochwasserrichtlinie umzusetzen. Anfang Dezember 2011 wurden die Ergebnisse der
ersten Planungsphase, die „vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos“, öffentlich
präsentiert.
Weitere Informationen unter:
http://www.bmlfuw.gv.at/wasser/wasser-eu-international/eu_wasserrecht/Hochwasser-RL.html
www.hochwasserrisiko.at