Der Winter steht vor der Tür – und das in jeder Hinsicht. Denn wenn die Temperaturen länger unter null Grad sinken, merken nicht nur wir das, auch Wasserleitungen können frieren. Somit ist nicht nur die Wasserversorgung unterbrochen, es kann auch zu beträchtlichen Schäden der Bausubstanz kommen, wenn die kaputte Leitung wieder auftaut.
Deshalb sollten im Freien liegende Wasserleitungen, Wasserhähne und Wasserzähler vor Kälte geschützt werden. Besonders gefährdet sind auch Wasserauslässe, die sich im Keller, im Hof, in der Garage oder im Garten befinden, Ebenso ist darauf zu achten, dass Wasserleitungen in Kleingartenanlagen und Wochenendhäusern sowie Warmwasser-Boiler, die am Dachboden installiert sind geschützt sind, denn ist die Leitung einmal gefroren, ist sie auch undicht.
Tipps gegen das Einfrieren
Einfache Maßnahmen schützen wirkungsvoll vor Frostschäden:
- Exponierte Wasserauslässe bei Frost schützen (Hof oder Garage)
- Fenster im Keller schließen beziehungsweise kaputte Fenster in Kellerräumen reparieren
- Wasserleitungen gegebenenfalls isolieren (Dämmmaterial oder Verwendung eines Frostwächters)
- Wasserleitungen und Solarduschen in Kleingartenanlagen, auf Dachterrassen und in Wochenendhäusern sorgfältig entleeren
- Warmwasserspeicher am Dachboden ebenfalls gegen Kälte schützen
- Wasserhähne bei entleerten Gartenleitungen geöffnet lassen, um ein Anfrieren der Dichtungen zu verhindern
- Wasserzähler öfters kontrollieren
Durch das Rinnenlassen von Auslaufhähnen und WC-Anlagen wird das Gefrieren der Leitungen hingegen nicht verhindert. Im Gegenteil: Es besteht die Gefahr, dass hierdurch die Ablaufleitungen vereisen und gänzlich einfrieren.
Erste Hilfe bei Frostschäden
Stellt man dennoch eine eingefrorenen Leitung fest, nicht versuchen selbst aufzutauen, sondern einen Fachmann rufen und beim Wasserwerk in der jeweiligen Gemeinde nachfragen.
Innenleitungen, die nach dem Wasserzähler eingefroren oder durch Frost beschädigt sind, betreffen den Hauseigentümer beziehungsweise die Hausverwaltung.