Bürgerbeteiligung zur Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrichtlinie

Ein Fitness Check der europäischen Wasserpolitik: Alle EU-Bürgerinnen und Bürger haben bis 04. März 2019 die einmalige Chance, von ihrem Mitspracherecht Gebrauch zu machen und sich für die Wasserschutzbestimmungen einzusetzen.

In einer öffentlichen Konsultation zum Fitness Check, die auch in deutscher Sprache möglich ist, werden Fragen zur Wasserrahmenrichtlinie, Hochwasserrichtlinie, Grundwasserrichtlinie sowie zur Richtlinie über die Umweltqualitätsnormen im Wasserbereich gestellt.

 

Die Beteiligung an der öffentlichen Konsultation ist bis 04. März 2019 möglich.

Öffentliche Konsultation EU-Wasserrahmenrichtlinie und EU-Hochwasserrichtlinie

Ziel der Konsultation ist es, möglichst viele Meinungen darüber einzuholen, inwieweit die Richtlinien Änderungen im Hinblick auf ein nachhaltiges Wassermanagement, eine Verbesserung des Zustands der Gewässer bzw. Änderungen der Strategien zur Verringerung der Hochwassergefahr in der gesamten EU bewirkt haben.

Die Konsultation dient der Meinungserfassung und richtet sich sowohl an interessierte Bürgerinnen und Bürger als auch an informierte Interessensvertreter. Je nach Zielgruppe und Informationsgrad kann aus zwei verschiedenen, umfangreichen Fragebögen ausgewählt werden. Die Ergebnisse fließen in Vorschläge zu gegebenenfalls erforderlichen Änderungen der Richtlinien ein.

Die wichtigen anstehenden wasserpolitischen Weichenstellungen werden letztendlich uns alle betreffen!

HINTERGRUND

Die Europäische Kommission hat gemäß Artikel 19 der EU-Wasserrahmenrichtlinie diese spätestens 19 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie, also mit Ende 2019, zu überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Änderungen vorzuschlagen.

Die Europäische Kommission ist seit einiger Zeit dabei, den Rechtsbestand des Wasserbereiches auf der Europäischen Ebene einem Fitness Check zu unterwerfen. Die Basis hierfür sind der „Bericht der Kommission an Rat und Parlament über die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie“ und der „EU-Hochwasserrichtlinie“, weitere Studien zur Wirkungsweise beider Richtlinien, diverse Konferenzen wie die „5. Europäische Wasserkonferenz“, der First Stakeholder Workshop „Evaluation of the EU Waterframework Directive and Floods Directive“ sowie insbesondere die schon oben vorgestellte öffentliche Konsultation bezüglich „Fitness Check of the Water Framework Directive and the Floods Directive“ vom 17. September 2018 bis 04. März 2019.

WESENTLICHE HERAUSFORDERUNGEN DER ZUKUNFT

Grob vereinfacht kann zusammengefasst werden, dass erstmals eine Trendumkehr im Zustand der Gewässer festgestellt werden kann. Die über Jahrzehnte beobachtbare schleichende Verschlechterung hat erstmals Verbesserungen Platz gemacht: die Nährstofffrachten und die chemischen Belastungen sind zurückgegangen, der Wissenstand um den Zustand der Gewässer und das Management der Hochwasserrisiken hat sich verbessert.

Vieles bleibt noch zu tun!

Zu den bisherigen Herausforderungen zählen strukturelle Defizite der Gewässer, Belastungen aus diffusen Quellen und der Landwirtschaft sowie übermäßige Wasserentnahmen. Die Auswirkungen des Klimawandels auf bzw. von Pharmazeutika und Mikroplastik in Gewässern bringen viele neue Aufgaben mit sich.

 

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