Wasser ist lebensnotwendig für uns alle, es ist eine unverzichtbare Ressource für die Landwirtschaft, für Freizeit, Tourismus und Energiewirtschaft. Deshalb müssen wir uns besonders um seinen Schutz, sowie um den Erhalt und die Verbesserung der Gewässer kümmern und das tun wir auch.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert für unser Wasser die Einhaltung chemischer und ökologischer Standards, damit unsere Gewässer ökologisch funktionsfähige Lebensräume für Tiere und Pflanzen sein können und gleichzeitig unterschiedliche Nutzungsansprüche der Menschen erfüllen. Dabei werden zukünftig die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Gewässer stärker zu berücksichtigen sein. Wasser muss auch künftigen Generationen in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung stehen.

GEWÄSSERBEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNE FÜR WASSERRAHMENRICHTLINIE

Die nationale Umsetzung dieses Zieles erfolgt durch Gewässerbewirtschaftungspläne. Nun hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft den dritten Gewässerbewirtschaftungsplan veröffentlicht. Durch ihn erfolgt die nationale Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Der Plan legt fest, wie und wann das Ziel des guten Zustands der Gewässer erreicht werden soll. Die ersten Bewirtschaftungspläne wurden 2010 und 2017 veröffentlicht und viele Maßnahmen an den Gewässern bereits gesetzt.

Einbindung der Öffentlichkeit

Durch die Einbindung der Öffentlichkeit über einen Zeitraum von 6 Monaten konnten die Bedürfnisse und Interessen eingebracht werden. Dabei sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die in die Erstellung des Bewirtschaftungsplans und des Risikomanagementplans eingeflossen sind.

ZIEL IST DIE VERBESSERUNG UND DER SCHUTZ DER GEWÄSSER – IM EINKLANG MIT EINER ÖKOLOGISCH VERTRÄGLICHEN NUTZUNG

Dazu haben sich im Jahr 2000 mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) alle europäischen Staaten verpflichtet: Gestalt und Wasserqualität von Flüssen und Seen sowie Qualität und Menge des Grundwassers sollen einem „guten Zustand“ entsprechen und Verschlechterungen des Zustands verhindert werden. Das soll sicherstellen, dass unsere Gewässer ökologisch funktionsfähige Lebensräume für Tiere und Pflanzen sein können und gleichzeitig unterschiedliche Nutzungsansprüche der Menschen erfüllen. Dabei werden zukünftig die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Gewässer stärker zu berücksichtigen sein.

Der dritte Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan baut auf die ersten beiden Planungen auf und setzt weiter Maßnahmen zur Reduktion der Belastung von österreichischen Gewässern und zum Schutz vor Beeinträchtigungen. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Gewässerlebensräume. Dabei sind für die kommenden Jahre umfangreiche Gewässerrenaturierungen geplant. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen werden vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Förderungen von 200 Millionen Euro zu Verfügung gestellt

Mehr zum 3. Gewässerbewirtschaftungsplan: Link

 

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