Die Zukunft unserer Gewässer
Wasser ist lebensnotwendig für uns alle, es ist eine unverzichtbare Ressource für die Landwirtschaft, für Freizeit, Tourismus und Energiewirtschaft. Deshalb müssen wir uns besonders um seinen Schutz, sowie um den Erhalt und die Verbesserung der Gewässer kümmern und das tun wir auch.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert für unser Wasser die Einhaltung chemischer und ökologischer Standards, damit unsere Gewässer ökologisch funktionsfähige Lebensräume für Tiere und Pflanzen sein können und gleichzeitig unterschiedliche Nutzungsansprüche der Menschen erfüllen. Dabei werden zukünftig die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Gewässer stärker zu berücksichtigen sein. Wasser muss auch künftigen Generationen in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung stehen.
Gewässerbewirtschaftungspläne für Wasserrahmenrichtlinie
Die nationale Umsetzung dieses Zieles erfolgt durch Gewässerbewirtschaftungspläne, derzeit bereitet das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus den dritten Gewässerbewirtschaftungsplan vor. Durch ihn erfolgt die nationale Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Der Plan legt fest, wie und wann das Ziel des guten Zustands der Gewässer erreicht werden soll. Die ersten Bewirtschaftungspläne wurden 2010 und 2017 veröffentlicht und viele Maßnahmen an den Gewässern bereits gesetzt.
Die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen für den kommenden, dritten Gewässerbewirtschaftungsplan, sind in dieser Broschüre zusammengefasst: Download
Beteiligung von BürgerInnen und Bürgern:
Interessierte konnten zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen bis zum 22.06.2020 Stellung nehmen. Ihre Anmerkungen sollen helfen, den Entwurf des 3. Bewirtschaftungsplans (NGP 2021) und des Maßnahmenprogramms für die Planungsperiode 2021 bis 2027 vorzubereiten und Vorschläge und Anregungen dabei zu berücksichtigen.
Ziel ist die Verbesserung und der Schutz der Gewässer - im Einklang mit einer ökologisch verträglichen Nutzung
Dazu haben sich im Jahr 2000 mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) alle europäischen Staaten verpflichtet: Gestalt und Wasserqualität von Flüssen und Seen sowie Qualität und Menge des Grundwassers sollen einem „guten Zustand“ entsprechen und Verschlechterungen des Zustands verhindert werden. Das soll sicherstellen, dass unsere Gewässer ökologisch funktionsfähige Lebensräume für Tiere und Pflanzen sein können und gleichzeitig unterschiedliche Nutzungsansprüche der Menschen erfüllen. Dabei werden zukünftig die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Gewässer stärker zu berücksichtigen sein.
Die wichtigsten Elemente der zielgerichteten und koordinierten Planung für den Schutz der Gewässer sind die alle sechs Jahre zu erstellenden Gewässerbewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Nach 2009 und 2015 ist bis Ende des Jahres 2021 der dritte Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) zu veröffentlichen, in dem Bewirtschaftungsziele und das Maßnahmenprogramm für die Planungsperiode 2021 bis 2027 aktualisiert werden.
Zeitplan
Dezember 2019 |
Veröffentlichung der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen |
Jänner – Juni 2020 |
Möglichkeit zur Stellungnahme zu den wichtigen Bewirtschaftungsfragen |
Dezember 2020 |
Veröffentlichung des Entwurfs des 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans |
Jänner–Juni 2021 |
Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf des 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans |
Dezember 2021 |
Veröffentlichung des 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans |