Am 1. Februar 2021 sind die neuen Förderungsrichtlinien Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber in Kraft getreten. Bis zum Jahr 2027 stehen dafür in Summe 200 Millionen Euro an Förderungsmittel zur Verfügung.
Ab 1. Februar 2021 können auf Basis der neu überarbeiteten Förderungsrichtlinien für kommunale Förderungswerber Projekte zugesagt werden. Im Sommer 2020 wurden mit einer Novelle zum Umweltförderungsgesetz zusätzlich 200 Millionen Euro für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer zur Verfügung gestellt.
Die Förderung Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Gewässerzustandes, sofern diese nicht dem Hochwasserschutz dienen oder in Zusammenhang mit einer Wasserkraftnutzung stehen. In den Förderungsrichtlinien Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber finden sich die näheren Rahmenbedingungen für die Vergabe dieser Förderung.
Parallel zu den neuen Förderungsrichtlinien erfolgt die Förderungsabwicklung künftig in vereinfachter digitaler Form. Projekte können ab Inkrafttreten der neuen Förderungsrichtlinien über die Online-Plattform www.meinefoerderung.at eingereicht werden. Die weiter Abwicklung der Förderung erfolgt dann in enger Kooperation zwischen den Ämtern der Landesregierungen und der Abwicklungsstelle des Bundes, der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC).
Förderungswerber sind in erster Linie Gemeinden, Gemeindeverbände, Genossenschaften und sonstige physische und juristische Personen, die wasserrechtliche Konsensträger von Anlagen sind, die hydromorphologische Belastungen in Gewässern verursachen. Die Förderungswerber dürfen nicht als Wettbewerbsteilnehmer im Sinne des EU-Beihilfenrechts gemäß Art. 107 ff des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aktiv sein (z.B. Wasserkrafterzeugung), sonst wird das Förderungsregime für Wettbewerbsteilnehmer angewendet. Die Förderung erfolgt in Form von Investitionszuschüssen, die in mehreren Teilbeträgen ausbezahlt werden können.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit und zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken, sowie Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien, generelle Planungen, Bewusstseinsbildung und Gutachten, die im Zusammenhang mit den oben genannten Maßnahmen stehen. Das Förderungsausmaß von Seiten des Bundesministeriums beträgt maximal 60% der förderungsfähigen Investitionskosten. Zusätzlich stellen auch die Bundesländer Förderungsmittel zur Verfügung. Voraussetzungen für die Förderung sind unter anderem die erfolgte Abstimmung mit der wasserwirtschaftlichen Planung und dem Hochwasserschutz, eine Förderung durch das jeweilige Bundesland und das Vorliegen der erforderlichen Bescheide (Wasserrecht, Naturschutzrecht etc.). Weitere Informationen, Kontakte von Ansprechpersonen sowie Unterlagen zur Förderung sind auf den Internetseiten der KPC verfügbar.
In Österreich wurden schon viele gewässerökologische Maßnahmen umgesetzt, doch es bleibt weiterhin noch viel zu tun, bis sich die Gewässer in Österreich wieder in ihrem natürlichen Zustand befinden. Die Broschüre „Mehr Natur für unsere Flüsse“ gibt einen Einblick in bereits erfolgreich umgesetzte Projekte und deren positive ökologische und wirtschaftliche Auswirkungen sowie einen Ausblick auf die zukünftigen Herausforderungen.