Da Flüsse grenzübergreifend fließen und sich in der Regel nicht nur innerhalb eines Staatsgebietes befinden, braucht es zu ihrem Schutz Vereinbarungen und Verträge zwischen entweder zwei oder mehreren Staaten. So beteiligt sich Österreich beispielsweise an den Kommissionen für die Flussgebiete Donau, Rhein und Elbe Die Ge­wäss­er­kom­mis­sio­nen ko­or­di­nieren die grenz­über­schrei­ten­den was­ser­wirt­schaft­li­chen Be­zie­hun­gen. Die ös­ter­rei­chi­sche De­le­ga­ti­ons­lei­tung liegt beim Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Land­wirt­schaft, Re­gio­nen und Tou­ris­mus.

ORGANISATIONSSTRUKTUREN UM DIE FLUSSGEBIETE

Für die Fluss­ge­bie­te Donau, Rhein und Elbe be­ste­hen mul­ti­la­te­ra­le Or­ga­ni­sa­tio­nen. Das bedeutet, dass sich mehrere Länder in einer Organisation zusammengeschlossen haben, um gemeinsam Entscheidungen zu treffen.

  • Ös­ter­reich ist Mit­glied der In­ter­na­tio­na­len Kom­mis­si­on zum Schutz der Donau, deren Se­kre­ta­ri­at sich in Wien be­fin­det. Daran sind 14 Do­nau­an­rai­ner­staa­ten be­tei­ligt. Bei die­ser Kom­mis­si­on lei­tet Ös­ter­reich die Ar­beits­grup­pen Pu­blic Par­ti­ci­pa­ti­on, Flood Pro­tec­tion und Mo­ni­to­ring and As­ses­ment.
  • Eine Be­ob­ach­ter­rol­le hat Ös­ter­reich bei der In­ter­na­tio­na­len Kom­mis­si­on zum Schutz des Rheins (Se­kre­ta­ri­ats­sitz in Ko­blenz) und der In­ter­na­tio­na­len Kom­mis­si­on zum Schutz der Elbe (Se­kre­ta­ri­ats­sitz in Mag­de­burg) inne.

DER BODENSEE UND SEINE ANRAINERSTAATEN

Die Was­ser­wirt­schaft des Bo­den­sees be­trifft Ös­ter­reich, Deutsch­land und die Schweiz. Die In­ter­na­tio­na­le Ge­wäs­ser­schutz­kom­mis­si­on für den Bo­den­see be­fasst sich mit Fra­gen des Ge­wäs­ser­schut­zes. Die ös­ter­rei­chi­sche De­le­ga­ti­ons­lei­tung liegt beim Land Vor­arl­berg. Des Wei­te­ren ist die In­ter­na­tio­na­le Be­voll­mäch­tig­ten­kon­fe­renz für die Bo­den­see­fi­sche­rei zu nennen, sie beschäftigt sich mit den Fischerei-An­ge­le­gen­hei­ten am See.

EINE LANGE TRADITION DER ZUSAMMENARBEIT

Zudem hat Ös­ter­reich bi­la­te­ra­le Ab­kom­men mit Nach­bar­staa­ten ab­ge­schlos­sen. Diese Zu­sam­men­ar­beit reicht oft schon Jahr­hun­der­te zu­rück und war zu­erst von den An­sprü­chen der Flö­ße­rei und des Hoch­was­ser­schut­zes sowie der Ver­bes­se­rung der land­wirt­schaft­li­chen Nutz­bar­keit der Flä­chen ge­prägt. Seit Mitte des 20. Jahr­hun­derts tra­ten ver­stärkt die As­pek­te der Ge­wäs­ser­gü­te in den Vor­der­grund. Dies führte dazu, dass nicht nur ört­li­che Ein­grif­fe un­mit­tel­bar an der Staats­gren­ze abgesprochen werden, son­dern auch Eingriffe weit im Hin­ter­land mit den Nach­bar­staa­ten abgestimmt werden.

Die fol­gen­den Kom­mis­sio­nen beschäftigen sich so­wohl mit An­ge­le­gen­hei­ten des Hoch­was­ser­schut­zes als auch des Schut­zes der Ge­wäs­ser:

  • Tsche­chi­sche Re­pu­blik (Ös­ter­rei­chisch-Tsche­chi­sche Grenz­ge­wäss­er­kom­mis­si­on)
  • Un­garn (Ös­ter­rei­chisch-Un­ga­ri­sche Ge­wäss­er­kom­mis­si­on)
  • Slo­we­ni­en (Ös­ter­rei­chisch-Slo­we­ni­sche Kom­mis­si­on für die Mur, Ös­ter­rei­chisch Slo­we­ni­sche Kom­mis­si­on für die Drau)
  • Deutsch­land (Ge­wäss­er­kom­mis­si­on nach dem Re­gens­bur­ger Ver­trag)
  • Slo­wa­ki­sche Re­pu­blik (Ös­ter­rei­chisch-Slo­wa­ki­sche Grenz­ge­wäss­er­kom­mis­si­on, ös­ter­rei­chi­sche De­le­ga­ti­ons­lei­tung Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)

Die Ge­mein­sa­me Rhein­kom­mis­si­on und die In­ter­na­tio­na­le Rhein­re­gu­lie­rung ist für den Hoch­was­ser­schutz am Al­pen­rhein in der Grenz­stre­cke zu Schweiz bis zur Vor­stre­ckung in den Bo­den­see zu­stän­dig.

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