Da Flüsse grenzübergreifend fließen und sich in der Regel nicht nur innerhalb eines Staatsgebietes befinden, braucht es zu ihrem Schutz Vereinbarungen und Verträge zwischen entweder zwei oder mehreren Staaten. So beteiligt sich Österreich beispielsweise an den Kommissionen für die Flussgebiete Donau, Rhein und Elbe Die Gewässerkommissionen koordinieren die grenzüberschreitenden wasserwirtschaftlichen Beziehungen. Die österreichische Delegationsleitung liegt beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.
ORGANISATIONSSTRUKTUREN UM DIE FLUSSGEBIETE
Für die Flussgebiete Donau, Rhein und Elbe bestehen multilaterale Organisationen. Das bedeutet, dass sich mehrere Länder in einer Organisation zusammengeschlossen haben, um gemeinsam Entscheidungen zu treffen.
- Österreich ist Mitglied der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau, deren Sekretariat sich in Wien befindet. Daran sind 14 Donauanrainerstaaten beteiligt. Bei dieser Kommission leitet Österreich die Arbeitsgruppen Public Participation, Flood Protection und Monitoring and Assesment.
- Eine Beobachterrolle hat Österreich bei der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (Sekretariatssitz in Koblenz) und der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (Sekretariatssitz in Magdeburg) inne.
DER BODENSEE UND SEINE ANRAINERSTAATEN
Die Wasserwirtschaft des Bodensees betrifft Österreich, Deutschland und die Schweiz. Die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee befasst sich mit Fragen des Gewässerschutzes. Die österreichische Delegationsleitung liegt beim Land Vorarlberg. Des Weiteren ist die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei zu nennen, sie beschäftigt sich mit den Fischerei-Angelegenheiten am See.
EINE LANGE TRADITION DER ZUSAMMENARBEIT
Zudem hat Österreich bilaterale Abkommen mit Nachbarstaaten abgeschlossen. Diese Zusammenarbeit reicht oft schon Jahrhunderte zurück und war zuerst von den Ansprüchen der Flößerei und des Hochwasserschutzes sowie der Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit der Flächen geprägt. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts traten verstärkt die Aspekte der Gewässergüte in den Vordergrund. Dies führte dazu, dass nicht nur örtliche Eingriffe unmittelbar an der Staatsgrenze abgesprochen werden, sondern auch Eingriffe weit im Hinterland mit den Nachbarstaaten abgestimmt werden.
Die folgenden Kommissionen beschäftigen sich sowohl mit Angelegenheiten des Hochwasserschutzes als auch des Schutzes der Gewässer:
- Tschechische Republik (Österreichisch-Tschechische Grenzgewässerkommission)
- Ungarn (Österreichisch-Ungarische Gewässerkommission)
- Slowenien (Österreichisch-Slowenische Kommission für die Mur, Österreichisch Slowenische Kommission für die Drau)
- Deutschland (Gewässerkommission nach dem Regensburger Vertrag)
- Slowakische Republik (Österreichisch-Slowakische Grenzgewässerkommission, österreichische Delegationsleitung Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)
Die Gemeinsame Rheinkommission und die Internationale Rheinregulierung ist für den Hochwasserschutz am Alpenrhein in der Grenzstrecke zu Schweiz bis zur Vorstreckung in den Bodensee zuständig.