Wasser gehört zu den wertvollsten Gütern unserer Erde und ist eine unverzichtbare Ressource für die Landwirtschaft, den Tourismus, die Energiewirtschaft und zahlreiche Freizeitaktivitäten. Die EU-Wasserrahmenrichtlinien fordern die Einhaltung chemischer und ökologischer Standards, um unsere Gewässer als ökologisch funktionsfähige Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu erhalten. Auch für zukünftige Generationen soll ausreichend Wasser verfügbar und der Schutz vor Gefahren gewährleistet sein. Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserressourcen machen sich in vielen Bereichen bemerkbar.
3. Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan
Im ersten Planungszyklus (2009–2015) wurde deutlich, dass die Informationen über Gefährdungen durch Hochwasser erweitert werden mussten. Das wurde im zweiten Zyklus (2016–2021) durch gezielte Abflussuntersuchungen und eine umfassende Gefahrenplanung abgedeckt. Der dritte Zyklus (2022–2028) konzentriert sich auf die Erstellung neuer Grundlagen, die als Vorbereitung für eine Risikobewertung dienen. Die bundesweite Anwendbarkeit und Aussagekraft der Datengrundlage soll verbessert werden.
Gefährdungsdaten können helfen, die Anzahl der Betroffenen schützenswerte Güter zu ermitteln und bewerten. Dabei werden nicht nur die Risiken durch Hochwasser, sondern auch Prozesse wie der Oberflächenabfluss berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wurde eine Gefahrenhinweiskarte erstellt, die potenzielle Überflutungsflächen, Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten darstellt – und zwar auf Basis eines 100-jährlichen, kleinräumigen Niederschlagsereignisses.
In Zusammenarbeit mit Expert:innen wurden aus den gesammelten Informationen und Daten Risikogebiete definiert. Ab 2024 werden insgesamt 388 Risikogebiete festgelegt, die die Grundlage für die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten, Hochwasserrisikokarten und den Hochwasserrisikomanagementplan bilden.
Durch nachhaltige Managementmaßnahmen soll das Hochwasserrisiko insbesondere in diesen Gebieten reduziert werden. Die Ergebnisse der Hochwasserrisikobewertung sowie die Gefahrenhinweiskarte für den Oberflächenabfluss finden Sie hier: Wasser Karten Hochwasser-Risiko
Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen
Mit der Veröffentlichung der Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen beginnt die inhaltliche Vorbereitung für den 4. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (2027–2033). Die Wasserbewirtschaftungsfragen identifizieren jene zentralen Themen, die für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Flüssen, Seen und Grundwasser in Österreich in den kommenden Jahren besonders relevant sind.
Österreich verfügt über reiche Wasserressourcen, steht jedoch zunehmend vor neuen Herausforderungen. Der Klimawandel wirkt sich spürbar auf Wasserverfügbarkeit und Gewässerqualität aus. Längere Trockenperioden, steigende Wassertemperaturen sowie veränderte Abflussregime erfordern eine Weiterentwicklung der Bewirtschaftungsstrategien.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem:
die langfristige Sicherung der Trinkwasserversorgung – auch in Trockenperioden,
die weitere Reduktion von Schadstoffeinträgen,
der Erhalt und die Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit von Gewässern sowie
eine klimaangepasste und nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen.
Grundlage des gesamten Prozesses ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die für alle Gewässer verbindliche chemische und ökologische Qualitätsziele vorgibt. Die bisherigen Erfolge, etwa in der Abwasserreinigung, beim Hochwasserschutz oder bei der Verbesserung von Gewässerlebensräumen, bilden eine wichtige Basis. Gleichzeitig besteht weiterhin Handlungsbedarf, um bestehende Belastungen zu reduzieren und auf neue klimatische Rahmenbedingungen zu reagieren.
Öffentliche Beteiligung
Mit den Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen startet auch das öffentliche Beteiligungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger, Länder, Gemeinden, Betriebe, Fachinstitutionen und Interessenvertretungen sind eingeladen, sich aktiv einzubringen. Stellungnahmen können bis 22. Juni 2026 abgegeben werden und fließen in die Ausarbeitung des Entwurfs für den 4. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan ein, der Ende 2026 vorliegen soll.
Ziel ist es, gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln und die Weichen für eine nachhaltige, klimaresiliente Wasserzukunft in Österreich zu stellen.
Stellungnahmen können übermittelt werden:
per E-Mail an wasserrahmenrichtlinie@bmluk.gv.at
postalisch an das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz,
Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
Abteilung IV/2 – Nationale und Internationale Wasserwirtschaft
Stubenring 1, 1010 Wien