Aus aktuellem Anlass organisierte die ÖWAV am 1. Dezember ein Seminar zum Thema EU-Hochwasserrichtlinie und gab die Ergebnisse aus der „vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos“ bekannt. Das BMLFUW informierte über die Methodik und stellt die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos vor.

Die EU-Hochwasserrichtlinie (Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, 2007/60/EG) wurde vom Europäischen Parlament am 23. Oktober 2007 angenommen und trat am 26. November 2007 in Kraft. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Sektion Wasser ist mit der fachlichen Umsetzung dieser Richtlinie befasst.

Ziel der Richtlinie ist es, durch ein Bündel von Massnahmen die negativen Auswirkungen von Hochwasser auf die menschliche Gesundheit sowie auf Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu vermeiden und zu begrenzen. In einem ersten Umsetzungsschritt sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die am stärksten gefährdeten Einzugsgebiete zu ermitteln und in der Folge für diese Gebiete Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie als dritten Schritt Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen.

Das Programm sowie die pdfs zu den Vorträgen finden Sie hier als download.

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