Das Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa (ECE) der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen dient der integrierten Gewässerbewirtschaftung in der UNECE-Region, insbesondere dem Schutz grenzüberschreitender Gewässer durch Vermeidung, Kontrolle und Verringerung grenzüberschreitender Belastungen. Es hat zudem die gerechte Nutzung der Wasserressourcen sowie den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen zum Ziel.

Das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen samt Anlagen und Erklärung wurde am 17. März 1992  in Helsinki unterzeichnet.

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