Am 17. März 1992 wurde in Helsinki die UNECE-Konvention zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen verabschiedet.
Es ist das einzige rechtkräftige, internationale Abkommen betreffend grenzüberschreitender Süßwasserressourcen. 20 Jahre nach Inkrafttreten haben aktuell 37 Staaten der UNECE-Region (United Nations Economic Commission for Europe) die Konvention ratifiziert. Österreich ist 1996 der Konvention beigetreten.
Die Konvention regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Vertragsstaaten hinsichtlich der einvernehmlichen, konfliktfreien Nutzung und der Bemühungen zum Schutz und der Reinhaltung gemeinsamer Süßwasserressourcen wie Grundwasser, Seen und Fließgewässer.