Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) ist der Meilenstein für die Neuausrichtung der Wasser- und Gewässerschutzpolitik in Europa. Sie dient der nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer und dem übergeordneten Ziel, einen „guten Zustand“ für alle Gewässer bis 2015 – mit Ausnahmen spätestens 2027 – zu erreichen und zu erhalten. Grundsätzlich gibt die EU-WRRL ein Verbesserungsgebot und Verschlechterungsverbot für den Zustand aller Gewässer vor.
Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) ist eine generelle Planung, in der alle 6 Jahre die für die Entwicklung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse der Flussgebietseinheiten Donau, Rhein und Elbe anzustrebende wasserwirtschaftliche Ordnung in möglichster Abstimmung der verschiedenen Interessen dargestellt wird.