Neue Konzessions-Richtlinie in europäischer Abstimmung

Die österreichische Trinkwasserversorgung ist im Verantwortungsbereich unserer Gemeinden und Städte hervorragend organisiert  – zum Wohl und zur höchsten Zufriedenheit unserer Bevölkerung.

Im Binnenmarktausschuss des europäischen Parlaments wurde nun am 24. Jänner 2013 über den Entwurf der geplanten Konzessions-Richtlinie mit deutlicher Mehrheit abgestimmt. Mit dem in Diskussion stehenden Richtlinienentwurf sollen neue Standards für öffentliche Vergabeverfahren geschaffen werden, die auch die Trinkwasserversorgung betreffen: Im Falle einer beabsichtigten Vergabe durch die öffentliche Hand, wären diese Leistungen in Zukunft europaweit auszuschreiben. Es geht hier nicht um den Zugriff auf unsere Wasserressourcen, dafür ist in der EU Einstimmigkeit vorgesehen. Diese Entscheidungen liegen damit alleine in Österreich. In der zukünftigen Konzessions-Richtlinie geht es um die Organisation der Trinkwasserversorgung.

Österreich droht deshalb keine Wasserprivatisierung, wie in der Öffentlichkeit oft irrtümlich dargestellt. Im Richtlinienentwurf wird sogar explizit erwähnt, dass die Entscheidung, welche Dienstleistungen privatisiert werden, weiterhin den nationalen Behörden obliegt. Trotzdem spricht vieles gegen den aktuellen Entwurf der Konzessions-Richtlinie:

Der vorliegende Entwurf zwingt die Mitgliedsländer zwar nicht, bestimmte Dienstleistungen zu privatisieren oder diese an bestimmte Konzessionäre zu vergeben, trotzdem gibt es geänderte Rahmenbedingen: Beabsichtigt eine Gemeinde oder eine Stadt die Trinkwasserversorgung an Dritte zu übertragen, so wäre dies zukünftig kaum ohne aufwändige, europaweite Ausschreibung möglich. Diese Verpflichtung zur Ausschreibung käme auch in vielen Fällen bei einer Übertragung der Wasserversorgung an unter öffentlicher Kontrolle stehende Unternehmungen zum Tragen, da die Ausnahmen derzeit sehr unklar definiert sind. Die komplizierten Regelungen des aktuellen Entwurfes schüren daher bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Sorgen vor einer Privatisierung der Trinkwasserversorgung und werden vor allem kleinere Gemeinden durch komplexe Vorgaben überfordern. In den kommenden weiteren Verfahren müssen diese berechtigten Einwände noch deutlicher an die EU-Entscheidungsgremien transportiert werden.

Die Versorgung mit Trinkwasser als ein ganz zentrales Element der Daseinsvorsorge bei unseren Gemeinden und Städten muss in öffentlicher Hand und unter öffentlicher Kontrolle bleiben. 

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