Österreich hat den Ausbau von weiteren Kläranlagen stark forciert. Im 7. Umsetzungsbericht der Europäischen Kommission wird dies besonders betont.

Die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser zählt zu den maßgeblichen Instrumenten im Bereich der Wasserpolitik in Europa. Ihr Ziel ist es, die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Abwasser aus Wohngebieten (Städten) und biologisch abbaubarem industriellen Abwasser aus der Agrar- und Ernährungsindustrie (z. B. milchverarbeitende Industrie, Fleischindustrie, Brauereien) zu schützen. Die Abwasserrichtlinie schreibt vor, Abwässer in geeigneter Weise zu sammeln und regelt die Einleitung von Abwässern; hierzu wurden Mindestvorgaben für die Art der Abwasserbehandlung sowie Emissionsobergrenzen für die wichtigen Schadstoffe (organische Belastung und Nährstoffe) festgesetzt. Die vollständige Anwendung der Abwasserrichtlinie ist eine Voraussetzung für die Erreichung der Umweltziele, die in der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie dargelegt sind.

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