Die IST-Bestandsanalyse der Gewässer ist fertig. Nun ist Ihre Meinung gefragt!
Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass in regelmäßigen Abständen eine Bestandsaufnahme der Gewässer durchzuführen ist. Diese enthält eine Beschreibung der Gewässer, die Erhebung der Belastungen und Eingriffe in Oberflächengewässer und Grundwasser sowie die Einschätzung des Risikos, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu verfehlen. Im Jahr 2013 wurde die für den ersten Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan erstellte Bestandsaufnahme überprüft und aktualisiert.
Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Ist-Bestandsanalyse wurden nun die Details zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen, den Ergebnissen der Ist-Bestandsanalyse sowie eine Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms des ersten Bewirtschaftungsplans erarbeitet.
Broschüre >> „Die Zukunft unserer Gewässer. Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen“
Die Ist-Bestandsanalyse 2013 hat gezeigt, dass auch in der zweiten Planungsperiode die im ersten Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP 2009) festgelegten Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands weitergeführt und intensiviert werden müssen. In Österreich wird daher auch in den nächsten Jahren der Schwerpunkt der wasserwirtschaftlichen Aktivitäten auf die Erhaltung und Entwicklung der Gewässer als Lebensräume zu legen sein. Ein wichtige Herausforderung ist auch die Reduktion von Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer in intensiv ackerbaulich bewirtschaften Regionen Österreichs. Aufgrund neuer EU-Vorgaben werden Gewässerbelastungen durch einzelne chemische Schadstoffe in den nächsten Jahren wieder verstärkt Thema sein. In Bezug auf das Grundwasser gilt es weiterhin, regional die Einträge von Nitrat und Pestiziden zu reduzieren.
Für die Maßnahmenplanung im 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan wurden daher folgende wichtige Aufgabenfelder definiert:
1. Erhaltung und Entwicklung der Gewässerstrukturen an Fließgewässern
2. Schutz der Oberflächengewässer vor Eutrophierung, organischer Belastung und chemischen Schadstoffen
3. Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource
Bis Ende Oktober 2014 haben Sie die Möglichkeit, Stellung zu diesen Ergebnissen abzugeben. Das Ministerium für ein lebenswertes Österreich freut sich auf Ihre Rückmeldung!
Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme an folgende Adressen:
Mail an: wasserrahmenrichtlinie@bmlfuw.gv.at
Post an:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Sektion Wasser
Marxergasse 2
1030 Wien
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website >> WISA