Eine neue EU-Richtlinie über Industrieemissionen (RL 2010/75/EU) verfolgt den Schutz von Boden und Grundwasser. Sie verpflichtet Betreiber von IPPC-Anlagen, in denen relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden, einen Bericht zu erstellen, in dem der Ausgangszustand von Boden und Grundwasser auf dem Gelände der Anlage quantifiziert wird.
Das Ministerium für ein lebenswertes Österreich hat einen Leitfaden erstellt, der eine einheitliche österreichweite Handhabung der Regelungen über den Ausgangszustand unterstützen soll. Anlagenbetreibern bzw. Projektanten bietet der Leitfaden eine Hilfestellung zur Erstellung des Berichtes, befasste Behörden und Sachverständige unterstützt der Leitfaden bei dessen Prüfung.