Innerhalb einer sechsmonatigen Frist können bis spätestens 22. Juni 2015 Stellungnahmen zu den Gewässerbewirtschaftungsplänen und den Hochwasserrisikomanagementplänen direkt an die Internationalen Gewässerschutzkommissionen gerichtet werden.
Gemäß den Vorgaben der EU Wasserrahmenrichtlinie und der EU Hochwasserrichtlinie haben die EU Mitgliedsstaaten dafür zu sorgen, dass in grenzüberschreitenden Flusseinzugsgebieten die Umsetzung dieser Richtlinien, insbesondere die Erstellung der Maßnahmenprogramme zur Erreichung der Umweltziele und der Hochwasserrisikomanagementpläne, unter den Anrainerstaaten koordiniert erfolgt. Österreich hat Anteil an den drei internationalen Flussgebietseinheiten Donau, Rhein und Elbe.
Die Koordination in den internationalen Flussgebietseinheiten erfolgt über multilaterale Gewässerschutzkommissionen.
• Für die Donau über die Internationale Kommission zum Schutz der Donau – IKSD
• Für den Rhein über die Internationale Kommission zum Schutz des Rhein – IKSR
• Für die Elbe über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe – IKSE
Zusammenfassende Bewirtschaftungspläne gemäß WRRL wurden in den internationalen Flussgebietseinheiten der Donau, des Rheins und der Elbe erstmals im Dezember 2009 fertig gestellt und veröffentlicht. Die Entwürfe der Aktualisierungen 2015 sowie erste Entwürfe von Hochwasserrisikomanagementplänen gemäß HWRL wurden bzw. werden im Dezember 2014 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, die Endfassungen sollen jeweils im Dezember 2015 veröffentlicht werden.
Die Berichte geben Aufschluss über die international abgestimmte Vorgangsweise bei der Betrachtung jener Gewässer, die auf Grund ihrer Größe, Abflussmenge oder aus sonstigen Gründen in diesen gemeinsamen Bericht aufgenommen worden sind. Weiters wird mit diesen Berichten die erfolgte flussgebietsweite Koordinierung dokumentiert. Auf die Vollfassungen dieser Berichte kann über die nebenstehenden Links zugegriffen werden.