In der Zeit vom 21. Jänner bis zum 21. Juli 2015 bekommen Sie die Gelegenheit sich über die wichtigsten Wasserthemen unseres Landes zu informieren und Ihre Meinung dazu abzugeben.
Wasser ist unsere lebenswichtigste Ressource und versorgt uns mit Trinkwasser, nährt die Böden und ist Grundlage für jegliche Landwirtschaft und damit für unsere Nahrung. Flüsse fließen bei einem normalen, durchschnittlichen Wasserstand in ihrem Flussbett, bei mehr Niederschlag, insbesondere bei Starkregenereignissen oder starken Tauperioden, muss mehr Wasser abgeführt werden. Dies ist allerdings in vielen Flussbetten und den ehemals natürlichen Überschwemmungsgebieten wie den sogenannten feuchten Wiesen, nicht mehr möglich. Diese sogenannten Hochwässer, also Abflüsse mit hohem Wasserstand, richten Schäden an, wenn sie über die Flussufer treten. Denn die angrenzenden Gebiete sind oft dicht verbaut und die Böden versiegelt.
Dass dieser Zustand verändert werden muss, ist offensichtlich und wird auch auf europäischer Ebene diskutiert. Die sogenannte EU-Hochwasserrichtlinie gibt vor, welcher Weg von heute hin zu einer vorsorgenden Hochwasserschutzplanung beschritten werden muss.
Eine EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert, dass unsere Gewässer ökologisch funktionsfähige Lebensräume für Tiere und Pflanzen sein müssen und gleichzeitig unterschiedliche Nutzungsansprüche der Menschen erfüllen können. Es ist eine unverzichtbare Ressource für die Landwirtschaft, für Freizeit, Tourismus und Energiewirtschaft. Die nationale Umsetzung dieses Zieles erfolgt durch einen Gewässerbewirtschaftungsplan. Dieser legt fest, wie und wann das Ziel des „guten Zustands“ der Gewässer erreicht werden soll. Der erste Bewirtschaftungsplan wurde 2010 veröffentlicht. In der Zwischenzeit wurden viele wertvolle Maßnahmen an unseren Gewässern gesetzt: Fischaufstiegshilfen wurden errichtet, Flüsse und Bäche wurden naturnaher gestaltet, der Ausbau von Kanal und Kläranlagen weiter vorangetrieben und auch diffuse Einträge reduzier
Seit 21. Jänner bis 21. Juli 2015 liegen nun zwei Entwürfe zur Stellungnahme aufliegen; es ist der 2. Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan und der 1. Hochwassermanagementrisikoplan. Der Zustand unserer Gewässer muss in den nächsten Jahren weiter verbessert und nachhaltig gesichert werden. Gleichzeitig soll das Hochwasserrisiko reduziert sowie das Restrisiko bewusster wahrgenommen werden.
Hier können Sie ihre Meinung abgeben:
1) IHRE EINSCHÄTZUNG: Hier auf wasseraktiv haben Sie die Möglichkeit, eine Einschätzung zu wichtigen Wasserthemen der Zukunft zu geben. Konkret geht es um zentrale Fragen zum Entwurf des 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans und zum Entwurf des 1. Hochwasserrisikomanagementplans. Diese Entwürfe sowie weiterführende Information zur Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie auf WISA.
Ihre Einschätzung ist wichtig, um Antworten auf einige zentrale Fragen zu unseren Gewässern zu erhalten! Bereits jetzt können Sie sich über die Inhalte der beiden Entwürfe informieren. Detaillierte Informationen zur EU-Hochwasserrichtlinie und zur EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan folgen hier in Kürze.
2) IHRE OFFIZIELLE STELLUNGNAHME können Sie an folgende Adressen richten: per Email wasserrahmenrichtlinie@bmlfuw.gv.at hochwasserrichtlinie@bmlfuw.gv.at
per Post: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Sektion IV Stubenring 1, 1010 Wien Kennwort: „Wasserrahmenrichtlinie“ Kennwort: „Hochwasserrichtlinie“
Broschüre zum 1. Nationalen Hochwasserrisikomanagementplan – Sicher leben mit der Natur