Der Sommer hat Hochsaison und eine Erfrischung an unseren Gewässern, vor allem den kühlen Alpengewässern, ist höchst beliebt. Neue Trendsportarten wie Yoga auf dem Wasser oder Stand-up Paddling erfreuen sich dabei sehr großer Beliebheit. Dass dies möglich ist, hat mit der ausgezeichneten Wasserqualität der Badegwässer zu tun.

Jährlich wird von der EU ein Bericht herausgegeben. Hier erhalten Sie mehr Information.

 

Die österreichischen Badegewässern haben erneut eine ausgezeichnete Wasserqualität.

Gegenüber 2013 konnte diese sogar noch etwas verbessert werden. Insgesamt wurden 266 österreichische Badegewässer, davon 260 Badestellen an Seen und 6 an Flüssen, beurteilt. 2014 entsprachen 99,2% der 266 Badestellen den Qualitätsanforderungen der EU. 88,7% der 266 Badestellen sind sogar als „ausgezeichnet“ bewertet. 9,4% sind als „gut“ eingestuft und lediglich 1,1% weisen „ausreichende“ Qualität auf.

Zwei  Badestellen (0,8%) – Neusiedlersee bei Podersdorf und Zicksee bei St. Andrä – wurden 2013 als „mangelhaft“ eingestuft. Auf die Ergebnisse wurde unmittelbar mit umfangreichen Maßnahmen reagiert, deren positive Wirkung bei den folgenden Untersuchungen bereits belegt werden konnte. Jedoch liegen für diese zwei Badestellen entsprechend der neuen Methode noch keine 16 benötigten Untersuchungsergebnisse vor, um eine abschließende  Einstufung vornehmen zu können.

Neue Qualitätsparameter und neuer Auswertungsmodus

Die  Auswertung der Badewasserqualität erfolgt seit 2013 nach neuen Qualitätsparametern und nach einem neuen Auswertungsmodus. Seit 2013 werden zur Bewertung zwei neue Hygieneparameter, E. coli und intestinale Enterokokken, herangezogen. Die jährliche Bewertung der Badewasserqualität  erfolgt  auf Grundlage der Daten der letzten vier Badesaisonen nach vorgegebenen Perzentilmethoden. Die Qualität wird durch vier Stufen (ausgezeichnet, gut, ausreichend, mangelhaft) ausgedrückt.

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Badegewässerqualität obliegt in Österreich dem Gesundheitsministerium. 2009 wurden die Vorgaben der Richtlinie 2006/7/EG über die  „Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung“ mit einer Novelle zum Bäderhygienegesetz und durch die  Badegewässerverordnung in nationales Recht umgesetzt.

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