Hochwasser ist etwas ganz Natürliches. Zur Katastrophe wird es erst dann, wenn es mit menschlichen Nutzungen interagiert. Hochwasserereignisse sind ein Risiko für die Bevölkerung, ihren Lebens-, Siedlungs- und Wirtschaftsraum sowie die Infrastruktur.

Im Wasserrechtsgesetz ist sowohl der Schutz vor Wasser als Naturgefahr als auch der Schutz des Wassers als Lebensgrundlage und eine ressourcenschonende Nutzung von Wasser als Wirtschaftsfaktor geregelt.Der Hochwasserschutz ist also einer der drei Aspekte der Wasserwirtschaft in Österreich. Bürger*innen können aber vor allem beim Objektschutz mit Eigeninitiative und Eigenverantwortung einen erheblichen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten.

Welche Regionen in Österreich sind von Hochwasser gefährdet?

Die Gefährdung von Regionen wird auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen bewertet. Auf nationaler Ebene wird durch die Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie eine österreichweit einheitliche Risikoanalyse durchgeführt und Gefahren- und Risikokarten erarbeitet. Die Gemeinden mit signifikantem Hochwasserrisiko sind beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) und bei dem Wasser Informationssystem Austria (WISA) zu finden:

Auf nationaler Ebene wurde in Kooperation mit der Versicherungswirtschaft die Plattform HORA entwickelt. Hier kann man schauen, ob der eigene Grund gefährdet ist. Die Risikoeinschätzung erfolgt hier österreichweit nicht nur für Hochwasser, sondern für alle relevanten Naturgefahren.

Auf regionaler Ebene werden sogenannte Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepte zur Abstimmung unterschiedlichster Interessen im Einzugsgebiet erstellt. Als Grundlage zur Gefährdungsausweisung werden Abflussuntersuchungen mit Computermodellen durchgeführt und diese für lokale, parzellenscharfe Aussagen zu Gefahrenzonenplänen aufbereitet.

Wie funktioniert der Hochwasserschutz?

In Österreich gibt es unterschiedliche Arten von Hochwasser, auf die beim Hochwasserschutz eingegangen werden muss:

  • Hochwasser ausgehend von Flüssen (fluviales Hochwasser)
  • Hochwasser ausgehend von Wildbächen
  • Hochwasser ausgehend von Oberflächenabfluss (pluviales Hochwasser)
  • Hochwasser ausgehend von Rückstau aus dem Kanalisationssystem (pluviales Hochwasser im urbanen Raum)
  • Seehochstände
  • Grundwasserhochstände

Auf Basis eines umfassenden Planungsansatzes, werden in Österreich unter Einbindung aller relevanten Sektoren, wie Raumplanung, Bauordnung, Ökologie, Katastrophenschutz und unter aktiver Einbindung der Öffentlichkeit mit der Priorität des Wasserrückhalts in der Fläche Maßnahmen erarbeitet.

Für die Umsetzung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Österreich gibt es drei zuständige Stellen auf Bundesebene, die in enger Kooperation mit den Bundesländern und Gemeinden agieren:

  • Die Bundeswasserstraßenverwaltung (BMK) für die schiffbaren Gewässer Donau, March und Teile der Thaya
  • Die Wildbach- und Lawinenverbauung (Abt. III/4 BML) als unmittelbare Bundesverwaltung und
  • Den Wasserbau (Abt. I/6 BML) als mittelbare Bundesverwaltung

Ein Fokus wird auf Siedlungen gelegt, damit sie auch vor einem hundertjährlichen Hochwasser geschützt sind. Ein 100-prozentiger Schutz vor Hochwasser ist nicht möglich. Es bleibt immer ein Restrisiko, auch wenn Maßnahmen umgesetzt worden – beispielsweise aufgrund von Versagensfällen oder Überschreitungen der Bemessungsereignisse der baulichen Maßnahmen. Wichtig beim Hochwasserrisikomanagement ist daher vor allem die Kommunikation und die Aufklärung der Bevölkerung.

In den Schutz von Siedlungen und kritischer Infrastruktur werden jährlich etwa 400 Mio. € investiert, davon nahezu die Hälfte allein vom BML. Die Gesamtsumme setzt sich aus Bundesmittel, Landesmittel und Beiträgen der Interessenten (meist Gemeinden, Verbände, Genossenschaften) zusammen.

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