Die Europäische Umweltagentur (EEA) veröffentlichte die neuen Länderprofile zur kommunalen Abwasserentsorgung. Demnach ist Österreich eines von vier Ländern in Europa, die 100% der EU-Vorgaben erfüllen.
95,9% der österreichischen Bevölkerung an Kläranlagen angeschlossen
Gemäß Artikel 15 und 17 der Kommunalen Abwasser-Richtlinien werden Informationen der Mitgliedsstaaten erhoben und in digitaler Form veröffentlicht. Dabei wird der Status der Ableitungen und Behandlungen von kommunalem Abwasser im Jahr 2018 aufgezeigt und als Teil des 11. Umsetzungsberichts zur Richtlinie werden diese von der Kommission alle zwei Jahre veröffentlicht.
Die Informationen der Länderprofile sind auch Grundlage des bereits im Sommer 2021 in deutscher Sprache vom BMLRT veröffentlichten Berichtes „Kommunales Abwasser – Österreichischer Bericht 2020“. Der Bericht zeigt, dass in den letzten beiden Jahren erneut eine Steigerung des bereits sehr hohen Anschlussgrades an kommunale Kläranlagen auf 95,9 % erzielt werden konnte. Das ergibt eine Länge von insgesamt etwa 171.000 km Trinkwasser- und Abwasserleitungen. Insgesamt werden durch alle kommunalen Kläranlagen in ganz Österreich 81 % des Stickstoffs und 91 % des Phosphors aus dem Abwasser entfernt. Um die hohen Standards weiter erfüllen zu können, muss die über Jahrzehnte geschaffene Infrastruktur aufrechterhalten, wenn nötig erneuert und laufend verbessert werden, auch darauf weist der Bericht deutlich hin.
Die Kommunale-Abwasser-Richtlinie der EU als erfolgreich evaluiert
Die Richtlinie regelt das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen. Sie stammt aus 1991 und wird derzeit überarbeitet. Die Europäische Kommission hat die Richtlinie als sehr erfolgreich evaluiert: Es zeigte sich, dass die Belastung durch bestimmte Schadstoffe aus städtischen Punktquellen verringert werden konnte. Sie sieht aber auch Verbesserungsbedarf vor allem in den Bereichen der Finanzierung der Umsetzung, der Mischwasserentlastung und des Umgangs mit bisher nicht geregelten Schadstoffen wie Arzneimittel und Mikroplastik. Im Jahr 2022 will die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie vorlegen.