Wer nutzt wie viel Wasser? Das neue Wasserentnahmeregister macht bewilligte Wasserentnahmen in Österreich transparent und digital zugänglich. Eine wichtige Grundlage für nachhaltiges Wassermanagement und die langfristige Sicherung unserer Wasserversorgung. 

Um die Wasserversorgung langfristig zu sichern und die Auswirkungen des Klimawandels besser einschätzen zu können, arbeitet das BMLUK an der Einführung eines digitalen Wasserentnahmeregisters. Ziel ist es, künftig einen umfassenderen Überblick über tatsächliche Wasserentnahmen zu erhalten und damit die wasserwirtschaftliche Planung in Österreich weiter zu stärken.

Das Vorhaben ist im Regierungsprogramm verankert und soll vor allem dazu beitragen, Entwicklungen im Wasserhaushalt langfristig nachvollziehen und analysieren zu können. Dazu zählen beispielsweise Auswirkungen von Trockenperioden, steigende Verdunstungsraten oder regionale Belastungen von Grundwasserkörpern. Seit rund eineinhalb Jahren werden gemeinsam mit den Bundesländern die rechtlichen, technischen und fachlichen Grundlagen für das zukünftige Register erarbeitet.

Vorgesehen ist eine Meldepflicht für größere Wasserentnahmen, die festgelegte Schwellenwerte überschreiten. Derzeit wird die entsprechende Wasserentnahmeregisterverordnung vorbereitet. Das Register soll schrittweise aufgebaut werden: In einem ersten Schritt erfassen die Bundesländer allgemeine Informationen aus bestehenden wasserrechtlichen Bewilligungen, etwa zur Art der Wasserentnahme oder zur jeweiligen Entnahmestelle. Künftig sollen Wasserberechtigte mit größeren bewilligten Entnahmemengen ihre tatsächlichen Wasserentnahmen messen und digital melden.

Wann das Register vollständig einsatzbereit sein wird, steht noch nicht fest. Dafür müssen zahlreiche bestehende Bescheide digitalisiert und in das System übernommen werden. Damit zählt das Wasserentnahmeregister zu den größten Digitalisierungsvorhaben in der österreichischen Wasserwirtschaft.

Grundlage für langfristige Planung

Das Wasserentnahmeregister dient in erster Linie der langfristigen Analyse und Planung. Für akute Trockenheitssituationen oder kurzfristige regionale Versorgungsengpässe bestehen bereits heute rechtliche Instrumente. So können Wasserrechtsbehörden festlegen, dass Wasser nur entnommen werden darf, solange bestimmte Grundwasserstände nicht unterschritten werden.

Ergänzend dazu bildet der Trinkwassersicherungsplan des BMLUK den strategischen Rahmen für den Umgang mit Trockenperioden und möglichen Versorgungssituationen. Er zeigt Handlungsoptionen für Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden und Länder auf, um die Trinkwasserversorgung auch unter herausfordernden Bedingungen langfristig sicherzustellen.

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