NATIONALER GEWÄSSERBEWIRTSCHAFTUNGSPLAN
Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP)
Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) ist eine flussgebietsbezogene Planung gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie, die auf einem integrierten Ansatz zum Schutz, zur Verbesserung und zur nachhaltigen Nutzung der Gewässer basiert. Im NGP werden auf Basis einer umfassenden Ist-Bestandsanalyse die signifikanten Gewässernutzungen und die zu erreichenden Erhaltungs- und Sanierungsziele sowie die dafür erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Um diese zu verwirklichen, veröffentlicht der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft alle sechs Jahre einen „Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan“ (NGP).
In den sogenannten Maßnahmenprogrammen gilt es, eine Balance zu finden zwischen den unterschiedlichen Interessen und Nutzungsansprüchen, die an das Wasser gestellt werden. Wirtschaftliche, soziale und ökologische Belange sowie Aspekte der Sicherheit sollen unter einen Hut gebracht werden.
Der 1. Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan wurde 2010 veröffentlicht. Basierend auf diesen Planungen wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen gesetzt. Nun ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen und auf Basis der bisherigen Erfahrungen das Erreichte zu evaluieren und die Maßnahmenprogramme neu auszurichten.
Ende 2015 wird im 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan festgelegt, welche Maßnahmen an unseren Gewässern in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) ist eine Verordnung nach §55c WRG mit folgenden Inhalten:
- eine allgemeine Beschreibung der Merkmale der Flussgebietseinheit,
- eine Zusammenfassung der signifikanten Belastungen und anthropogenen Einwirkungen auf den Gewässerzustand,
- eine Zusammenfassung der Überwachungsergebnisse,
- Maßnahmenprogramme, die für die jeweilige Flussgebietseinheit auf Basis der Planungsräume erstellt wurden und zur Erreichung der Umweltziele allgemein verbindlich sind,
- die zur konkreten Erreichung dieser Vorgaben geplanten (Umsetzungs)maßnahmen,
- die Angabe jener Fälle, für die eine Ausnahme von den Umweltzielen in Anspruch genommen wurde, samt Begründung.
Karten: Entwurf des 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans >>
Weiterführende Informationen zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan >>